Bistum Basel: Emeritierter Weihbischof Martin Gächter wird Ehrendomherr

Solothurn, 17.3.15 (kath.ch) Der frühere Basler Weihbischof Martin Gächter ist am Donnerstag, 12. März, zum Ehrendomherrn ernannt worden. Als solcher gehört er aber nicht dem Domkapitel an und übernimmt auch keine Aufgaben in dem bischöflichen Beratungsorgan, sagte Dompropst Arno Stadelmann am Dienstag, 17. März, auf Anfrage gegenüber kath.ch. Die Ernennung durch Diözesanbischof Felix Gmür sei «Ausdruck des Dankes und der Wertschätzung» für langjährige Dienste. Gächter war von 2001 bis 2014 residierender Domherr des Standes Solothurn und von 1987 bis 2014 Weihbischof.

Am gleichen Tag installierte der Dompropst Thomas Ruckstuhl und Christian Schaller als neue Domherren, heisst es in einer Mitteilung des Bistums. Ruckstuhl, der die Nachfolge von Paul Rutz angetreten hat, ist residierender Domherr des Standes Solothurn. Schaller, nichtresidierender Domherr des Standes Bern, hat die Nachfolge von Stefan Signer angetreten.

Am Gottesdienst in der Kathedrale Solothurn nahmen Regierungsräte aus den Kantonen Solothurn und Bern, der Solothurner Landammann Roland Heim sowie Frankreichs Botschafter in der Schweiz, René Roudaut, teil.

Domkapitel wählt und berät den Bischof

Zu den Hauptaufgaben des Domkapitels gehört die Wahl des Bischofs. Das Domkapitel berät zudem den Bischof bei der Leitung der Diözese. Dem Gremium gehören 18 Domherren aus den zehn Bistumskantonen an. Sechs davon wohnen als residierende Domherren in Solothurn am Bischofssitz. Das sogenannte Residentialkapitel nimmt die Oberaufsicht über kirchliche Stiftungen wahr.

Laut Stadelmann erfolgt die Ernennung zum Domherrn unbefristet. Da der Domherr eine Vertretung des jeweiligen Kantons wahrnimmt, erlischt das Mandat automatisch, wenn er in einen anderen Kanton wechselt. Dies war bei Signer der Fall. (bal)

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