Deutschland: Nach Kopftuch-Urteil geht die Debatte weiter

Berlin/Osnabrück, 15.3.15 (kath.ch) Nach dem Kopftuch-Urteil vom Freitag, 13. März, debattieren Politiker und Vertreter von Religionsgemeinschaften weiter. Nach Einschätzung der evangelischen Theologin Margot Kässmann sagt «ein Kopftuch allein noch gar nichts aus». Entscheidend sei das Frauenbild, das dahinter stehe, schreibt sie in ihrer Kolumne in der «Bild am Sonntag» (15. März). Alte Geschlechterrollen, «die Frauen Freiheit versagt haben», dürften an Schulen keinen neuen Raum finden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer am Freitag bekannt gegebenen Entscheidung ein pauschales Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen für verfassungswidrig erklärt.

Der Osnabrücker Islamwissenschaftler Bülent Ucar begrüsste das Urteil. Die Entscheidung sei überfällig gewesen, sagte er der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Samstag, 14. März). Muslimischen Frauen, die erfolgreich ein Lehramtsstudium abgeschlossen hätten, dürfe man nicht unterstellen, dass sie gegen ihren eigenen Willen ein Kopftuch tragen würden. Für sie sei das Tragen kein Zeichen der Unterdrückung. Nach Einschätzung von Ucar wird die Zahl muslimischer Lehrerinnen, die künftig ein Kopftuch im Unterricht tragen, «überschaubar» sein.

Burka-Verbot durchsetzbar?

Kritik äusserte Ucar daran, dass die Verfassungsrichter ein Verbot für möglich halten, wenn es zur konkreten Gefährdung oder Störung des Schulfriedens führen könne. Diesen Passus müssten die Juristen konkretisieren, so der muslimische Theologe. Er dürfe nicht dazu führen, dass antiislamisch gestimmte Eltern dies als Hebel gegen muslimische Lehrerinnen nutzten, weil sie meinten, «Krawall machen zu müssen».

Wolfgang Bosbach (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses im Deutschen Bundestag, äusserte indes Zweifel, ob ein Burka-Verbot nach der Aufhebung der generellen Kopftuchverbote durch das Bundesverfassungsgericht durchsetzbar ist. Trotzdem forderte er in einem Gespräch mit der «Passauer Neuen Presse» (Samstag, 14. März), Möglichkeiten für ein solches Verbot des islamischen Ganzkörperschleiers weiter auszuloten. «Wer mit öffentlichen Instanzen zu tun hat, der soll auch sein Gesicht zeigen, damit die Amtsträger wissen, mit wem sie es tun haben», sagte Bosbach.

Rechtsunsicherheit an Schulen

Durch das Kopftuch-Urteil entstehe hohe Rechtsunsicherheit an den Schulen, so der Innenpolitiker weiter. «Nach welchen Kriterien soll eine Schule genau feststellen, ob der Schulfrieden gestört ist oder nicht? Reicht es bereits aus, wenn sich einige Schüler oder Eltern dagegen wehren, dass eine Lehrerin mit Kopftuch unterrichten will, oder muss es schon massiven Widerstand geben?» Das sei nach dem Urteil «völlig offen».

Hinweis: Fotos finden Sie in der KNA-Bild-Datenbank auf www.kna-bild.de.

Artikel zur Situation in der Schweiz.

 

 

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