Ständerat heisst Burkaverbot gut

Bern, 5.3.15 (kath.ch) Der Ständerat hat in seiner Debatte am 5. März entschieden, das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin widerspreche dem Bundesrecht nicht. Die kleine Kammer hat im Rahmen einer Sammelabstimmung eine entsprechende Änderung der Tessiner Kantonsverfassung gutgeheissen.

«Die geänderte Tessiner Kantonsverfassung verbietet es, das Gesicht im öffentlichen Raum und an allgemein zugänglichen Orten zu verhüllen», fasst Schweizer Radio und Fernsehen auf der Homepage (5.3.) die neue Regelung kurz zusammen. Dabei richte sich das Verhüllungsverbot sowohl gegen religiös motivierte Gesichtsverhüllungen wie eine Burka, aber auch gegen Vermummungen von Personen, beispielsweise bei Massenveranstaltungen. Die Verfassungsbestimmung lehne sich eng an ein französisches Gesetz an, das mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist, hält SRF in der Ratsberichterstattung weiter fest. Der Kanton Tessin hatte dem Verhüllungsverbot in einer Volksinitiative 2013 zugestimmt.

Bundesrat im Dilemma

Bundesrätin Simonetta Sommaruga hielt gegenüber den Ständeräten fest, dass sich der Bundesrat zwar wiederholt gegen ein umfassendes Vermummungs- oder Burkaverbot ausgesprochen habe und solche Verbote nach wie vor als nicht sinnvoll erachte. Doch die kantonale Verfassungsänderung widerspreche nicht der Bundesverfassung und sei deshalb zu genehmigen.

Die Bundesrätin machte aber keinen Hehl daraus, dass sich der Bundesrat bei diesem Geschäft in einem Dilemma befand: «Es gilt zu bedenken, dass mit einer derartigen Regelung Frauen eben auch diskriminiert werden können. Im Extremfall werden Frauen sogar aus dem öffentlichen Raum gedrängt», erklärte die Justizministerin vor dem Ständerat. (ms)

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