EU-Bischöfe prangern Leihmutterschaft an

Brüssel, 25.2.15 (kath.ch) Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (Comece) spricht sich für rasche einheitliche gesetzliche Regeln zur Leihmutterschaft auf europäischer und internationaler Ebene aus. Damit soll die weitere Ausbreitung kommerzieller Leihmutterschaften verhindert werden. Alle Formen von Leihmutterschaft stellten eine schwere Verletzung der Menschenwürde der Beteiligten dar, heisst es in einer aktuellen Stellungnahme an das Europaparlament.

Die Praxis der Leihmutterschaft instrumentalisiere Leihmütter aus armen Bevölkerungsgruppen und behandle Kinder als Objekte, kritisieren die EU-Bischöfe. Konkret warnen sie vor einer Gesellschaft, «in der Kinder hergestellt und als Produkte verkauft werden».

Das 28-seitige Papier der Comece-Arbeitsgruppe «Ethik in Forschung und Medizin», das in dieser Woche bei einer Konferenz der Europäischen Volkspartei (EVP) zum Thema «Leihmutterschaft und Menschenwürde» in Brüssel präsentiert wurde, verweist unter anderem auf den Boom bei Leihmutterschaften in Ländern wie Indien, Thailand, der Ukraine, Russland und auch im US-Bundesstaat Kalifornien. In den EU-Mitgliedsstaaten gibt es unterschiedliche Gesetze zur Leihmutterschaft. EU-weite, gemeinsame Regelungen existieren nicht.

In dem von der Expertengruppe erstellten Comece-Papier wird auf das «rechtliche Durcheinander» beim Thema «Leihmutterschaft» in den EU-Staaten verwiesen. Zitiert wird auch eine aus dem Jahr 2013 stammende vergleichende Studie, wonach beispielsweise Grossbritannien eine Zahlung von 4.000 bis 5.000 Euro (5,3 Millionen Franken) an Leihmütter erlaubt. Unter den anderen Mitgliedstaaten verboten zu diesem Zeitpunkt sieben Leihmutterschaft komplett und sechs gewährten sie unter bestimmten Auflagen. Weitere zwölf hatten keine gesetzlichen Bestimmungen zu diesem Thema.

Verstoss gegen EU-Grundrechtscharta

Leihmutterschaft führe zu einer «Ökonomisierung des Kindes», wird in der Stellungnahme betont. Diese widerspreche «der Bekräftigung der Menschenwürde als Grundpfeiler der EU-Grundrechtecharta und verletzt ‘das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen’ (Art. 3)». «Die entscheidende Rechtsfrage ist, ob wir eine Gesellschaft wollen, in der Kinder hergestellt und wie Produkte verkauft werden, und ob wir uns der Konsequenzen daraus (…) für menschliche und soziale Beziehungen klar sind», halten die Bioethik-Experten fest. Die EU dürfe «Fortpflanzungstourismus» und den «Markt für Leihmutterschaften» nicht als gegebene oder unumkehrbare Sache annehmen.

Einen ersten rechtlichen Ansatzpunkt sieht die Comece-Arbeitsgruppe in einer EU-weit einheitlichen rechtlichen Umsetzung des Grundsatzes, wonach ein Kind rechtlich stets das Kind der gebärenden Mutter ist. Die Suche nach gemeinsamen Regeln und Praktiken könne hier dabei ansetzen, die Anerkennung von Geburtsurkunden in Fällen, bei denen Leihmüttern ein Entgelt gezahlt wurde, zu verweigern, heisst es in der Stellungnahme. «Jede andere Haltung der Gerichts- oder Verwaltungsbehörden würde nur dazu beitragen, dass das Handelssystem der Leihmutterschaft weiter gedeiht.» (kap)

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