Huonders Strafaktion gegen Lesben-Pfarrer: Bischöfe Gmür und Lovey wollen nicht Stellung nehmen

Zürich, 20.2.15 (kath.ch) Der Churer Bischof Vitus Huonder will den Pfarrer von Bürglen UR, Wendelin Bucheli, wegen der Segnung eines Lesben-Paares zurück in seine Heimatdiözese versetzen. Sein Weihbischof, Marian Eleganti, steht voll und ganz hinter diesem Entscheid. Er hat er alle Schweizer Bischöfe aufgefordert, sich in dieser Frage sofort öffentlich hinter Huonder zu stellen. Die Bischöfe Felix Gmür und Jean-Marie Lovey wollen jedoch keine Stellung zu Huonders Strafaktion beziehen, wie eine Umfrage von kath.ch bei den Schweizer Bistümern zeigt.

Barbara Ludwig

Die katholische Kirche hat sich 2002 in einem Pastoralschreiben gegen die kirchliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare ausgesprochen. Daran hat der Churer Weihbischof Marian Eleganti in einem Interview mit kath.ch (17. Februar) erinnert. Seelsorger, die sich über diese Regelung hinwegsetzten, «handeln selbstgerecht und zutiefst illoyal», so Eleganti. «Sie halten sich weder an die Lehre der Kirche noch an ihre eigenen Versprechen und Zusagen gegenüber ihren Bischöfen, in deren Auftrag sie handeln.»

Wird Lesben-Segnung Thema an Bischofsversammlung?

Eleganti forderte alle seine «Mitbrüder» auf, «geschlossen und sofort Stellung zu beziehen, um die Angelegenheit, die so viele Gemüter erhitzt hat, gemeinsam zu klären». Er hofft, dass sich die nächste ordentliche Versammlung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) Anfang März mit der Angelegenheit befasst. Ob es dazu kommt, ist derzeit noch unklar. SBK-Sprecher Walter Müller teilte auf Anfrage mit, die Traktandenliste stehe noch nicht fest.

Zwei Bischöfe erklären unterdessen, sie wollten den Entscheid von Huonder nicht kommentieren. «Zu Entscheidungen eines anderen Bischofs nimmt Bischof Felix Gmür keine Stellung», teilte das Bistum Basel am Donnerstag, 19. Februar, auf Anfrage gegenüber kath.ch mit. Ähnlich tönt es im Wallis, wo Jean-Marie Lovey Bischof ist: Es sei «nicht Aufgabe des Bistums Sitten oder des Bischofs von Sitten, das Handeln von Bischof Huonder zu kommentieren.» Dem Bistum Sitten fehlten zudem die «notwendigen Details», um den Fall Bucheli sachlich beurteilen zu können. Aber: «Falls Pfarrer Bucheli tatsächlich eine homosexuelle Verbindung gesegnet hat, musste Bischof Vitus seine Verantwortung wahrnehmen.» Diese Aussage könnte als Billigung des Entscheids von Huonder verstanden werden.

Bistümer orientieren sich an Pastoralschreiben

Vom Bistum Lugano war am Donnerstag keine Stellungnahme erhältlich. Was ihren Umgang mit homosexuellen Paaren betrifft, gaben die übrigen Bistümer an, sich grundsätzlich an den Vorgaben der Kirche zu orientieren. Das Bistum Sitten und das Bistum St. Gallen nennen das Pastoralschreiben der SBK aus dem Jahre 2002, an das Eleganti erinnert hat. Das Bistum Basel erklärte, weshalb die katholische Kirche nur den Bund von Mann und Frau segnet: «In der Vorstellung der Bibel ist der Ehebund von Mann und Frau mit deren Nachkommenschaft ein Zeichen für den Bund von Gott mit seinem Volk.»

Franz Kreissl, Leiter Pastoralamt im Bistum St. Gallen, sagte gegenüber Tele Ostschweiz (18. Februar), dass in dem SBK-Dokument vor allem gesagt wird, dass die Segnung eines homosexuellen Paares nicht mit einer normalen Hochzeit verwechselt werden darf. In der Praxis sei dies aber «nicht so einfach», weil es für die «geladenen Gäste» eine Hochzeit sei.

Klärung der Fakten wichtig

Was den konkreten Umgang mit Seelsorgern betrifft, die homosexuelle Paare gesegnet haben, ist für die Bistümer die Klärung der Fakten wichtig. «Liegt ein Vorwurf vor, müssen zunächst die Fakten klar sein», teilte das Bistum Basel mit. Dazu gebe es kirchenrechtliche Verfahren. Wie ein fehlbarer Seelsorger konkret bestraft wird, dazu war vom Bistum nichts zu erfahren. Beim Bistum Sitten hiess es, in einem ersten Schritt müsse der «genaue Sachverhalt» geklärt werden. Dies würde im Gespräch mit dem betreffenden Seelsorger geschehen. «Danach müsste über das weitere Vorgehen entschieden werden.» Konkrete Informationen über mögliche Massnahmen und Strafen gab das Bistum nicht.

Richard Lehner, Generalvikar im Bistum Sitten, sieht aber «keinen Grund», dass ein Seelsorger nicht mehr als Priester tätig sein darf, wenn er «homosexuelle Menschen begleitet». «Ich gehe davon aus, dass ein Priester weiss, dass ein Segen einen Menschen betrifft und nicht sein Tun.» «Je nach Sachverhalt» müsste für den Seelsorger «eine andere geeignete Aufgabe gefunden werden.»

Pro Ecclesia steht hinter Huonder

Am Donnerstag, 19. Februar, hat der Churer Bischof Unterstützung von der Katholischen Volksbewegung Pro Ecclesia bekommen. Man habe Huonder einen Dankesbrief zugestellt für «seine klare Verkündigung der ganzen Lehre Christi und der katholischen Kirche», teilte Pro Ecclesia mit. Darin bedaure man, dass die katholische Kirche «in ungerechter Weise immer wieder lächerlich gemacht wird». Die Mitglieder stünden «voll und ganz» hinter dem Churer Bischof – «auch bei Gegenwind». Einst unterstützte die Bewegung den früheren Bischof von Chur, Wolfgang Haas. Wie viele Mitglieder die Bewegung heute hat, ist unbekannt. Informationen darüber waren am Donnerstag nicht erhältlich. (bal)

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