Staatspolitische Kommission des Nationalrats stützt Burka-Verbot

Bern, 13.2.15 (Kipa) Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates stützt das Burka-Verbot im Tessin. Dieses widerspreche dem Bundesrecht nicht, erklärte die Kommission gemäss einer Mitteilung der Parlamentsdienste von Freitag, 13. Februar.

Die Kommission fordert die Bundesversammlung auf, den Tessiner Entscheid zu «gewährleisten». Die rechtliche «Gewährleistung» führt insbesondere dazu, dass der Spielraum des Bundesgerichts eingeschränkt wird, wenn jemand gegen den Tessiner Entschied Beschwerde einreicht. Die unterlegene Kommissionsminderheit argumentierte, ein generelles Verhüllungsverbot widerspreche insbesondere der Religionsfreiheit und sei unverhältnismässig. Die Tessiner Stimmberechtigten hatten am 22. September 2013 einem Gesichtsverhüllungsverbot zugestimmt.

Die Kommission verweist zudem auf das am 1. Juli 2014 erlassene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte eine vergleichbare Regelung des französischen Rechts als konform mit der Europäischen Menschenrechtskonvention bezeichnet.

Das so genannte Egerkinger Komitee will eine nationale Volksinitiative zum Verbot der Burka in der Schweiz lancieren. Das «Vermummungsverbot» soll in der Bundesverfassung verankert werden. Das Komitee brachte eine Initiative zum Verbot von Minaretten 2009 erfolgreich zur Abstimmung. Der Entscheid der Staatspolitischen Kommission dürfte den Initianten zugutekommen, erklärte der Präsident des Komitees, SVP-Nationalrat Walter Wobmann, auf Anfrage.(gs)

 

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