«Das Heil der Seelen muss in der Kirche oberstes Gesetz sein»

Gastkommentar von Georg Schmucki

«Und wenn Sie einmal Kaplan im Bistum St. Gallen sind, vergessen Sie nie: Über dem Kirchenrecht steht ihr Gewissen als Seelsorger aus dem Geiste des Evangeliums heraus. Sie sind mit konkreten Menschen unterwegs und die Seelsorge soll in ihrem Dienste stehen. Und wenn es sein muss: dies steht über dem Kirchenrecht! Das Heil der Seelen muss in der Kirche immer oberstes Gesetz sein.»

Diese Worte unseres ehemaligen Kirchenrechtsprofessors an der Universität Fribourg hat mich durch all die vielen Jahre als Priester/Seelsorger begleitet und es kommt mir gerade im Zusammenhang mit der Entlassung des Pfarrers von Bürglen in den Sinn.

Ich habe aus dieser Grundhaltung heraus homosexuelle Männer und Frauen begleitet, gleichgeschlechtlichen Paaren die Wohnung gesegnet und vor Jahren auch ein lesbisches Paar in feierlichem Gottesdienst gesegnet. Das Paar war mir bekannt aus der Pfarrei. Regelmässig feierten sie den Sonntagsgottesdienst mit. Aktiv haben sie am Pfarreileben teilgenommen und zum Beispiel auch im Pfarreirat mitgearbeitet. Gemeinsam haben wir diese Segnungsfeier vorbereitet. Zusammen mit den beiden Frauen haben wir ein eigenes Segnungsritual entwickelt: die Frauen haben sich gegenseitig gesalbt, sich gegenseitig gesegnet und während dieser Segnung einander Treue und Verbindlichkeit versprochen. Für diese Partnerschaft habe ich dann den Segen Gottes erbeten und auch zugesprochen. Es war ein bewegendes Fest des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe.

Ich wurde bei meinem damaligen Bischof verklagt. Er hat mich zu Rede gestellt und auf das Verbot hingewiesen. Ich bekannte ihm, dass ich im kirchenrechtlichen Sinne ungehorsam war. Er hat dann aber auch akzeptiert (ohne auch je mit Sanktionen zu drohen), dass mein Gewissensentscheid als Seelsorger über dem Verbot steht.

Zu einem Perspektivenwechsel ermutigt Papst Franziskus. Aus «der Freude des Evangeliums» heraus machen nicht Verbote eine glaubwürdige Kirche in der Nachfolge Jesu, sondern wohlwollendes, ermutigende, anerkennendes Begleiten der Menschen in den verschiedenen Partnerschaftsformen unserer Zeit.

Ich möchte die «aktiven» SeelsorgerInnen ermutigen, aus solcher Grundhaltung heraus auf die Menschen unabhängig ihrer sexuellen Prägung und Partnerschaftsformen zuzugehen und mit ihnen unterwegs zu sein.

 

Georg Schmucki ist Pfarrer im Ruhestand in St. Gallen. Er war von 1969 bis 2012 aktiv in der Seelsorge des Bistums St. Gallen, als Kaplan/Vikar von 1969 bis 1979 und als Pfarrer von 1979 von 2012. Im Nebenamt während 25 Jahren auch als Gefängnisseelsorger tätig und ist jetzt Vorstandsmitglied der «Pfarrei-Initiative Schweiz». (kath.ch / 11.2.15)

Kirche Schweiz – katholisch, aktuell, relevant

https://www.kath.ch/newsd/das-heil-der-seelen-muss-in-der-kirche-oberstes-gesetz-sein/