300 Millionen für Verdingkinder: Zahlt katholische Kirche auch Entschädigungen?

Zürich/Freiburg, 17.1.15 (kath.ch) Ehemalige Verdingkinder und weitere Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen kämpfen um finanzielle Entschädigung für erlittenes Leid. Nun sind sie ihrem Ziel einen Schritt näher gekommen. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, die Anliegen der Wiedergutmachungsinitiative zumindest teilweise zu erfüllen. Vertreter der katholischen Kirche begrüssen den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative, der Entschädigungen zwischen 250 und 300 Millionen Franken vorsieht. Noch offen ist, ob sich die katholische Kirche an den Entschädigungszahlungen beteiligen wird.

Barbara Ludwig

«Der Bundesrat sieht, dass das Problem dringend ist und sich nicht ohne Geld lösen lässt», sagte Thomas Wallimann-Sasaki gegenüber kath.ch. Der Präsident ad interim der bischöflichen Kommission Justitia et Pax vertritt im Unterstützungskomitee der Wiedergutmachungsinitiative die katholische Kirche. Er freut sich insbesondere über die Schnelligkeit, mit der der Bundesrat auf die Initiative reagiert hat. Diese wurde erst vor kurzem, am 19. Dezember, mit 110.000 Unterschriften eingereicht.

Alter der Opfer erfordert schnelles Handeln

Auch Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär von Justitia et Pax, begrüsst den Entscheid des Bundesrates. Mit dem indirekten Gegenvorschlag könne das Ziel schneller erreicht werden als über eine Verfassungsänderung. «Ich bin froh, dass man nun vorwärts machen kann. Das ist wichtig angesichts des teilweise hohen Alters der Betroffenen.» Bürgstein vertritt die katholische Kirche am Runden Tisch, der Opfer und Täter-Institutionen zusammenbringt. Zu diesen Institutionen gehören unter anderem Bund, Kantone, Heimverbände, der Bauernverband und die Kirchen.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wird bis im Sommer 2015 eine Vorlage ausarbeiten. Diese soll finanzielle Leistungen von insgesamt 250 bis 300 Millionen Franken vorsehen, heisst es in der Mitteilung des Bundesrates vom Mittwoch, 14. Januar. Die Wiedergutmachungsinitiative verlangt allerdings 500 Millionen Franken.

Ob die vom Bundesrat vorgeschlagenen 300 Millionen Franken genügen, dazu wollten sich weder Wallimann-Sasaki und noch Bürgstein äussern. Wallimann-Sasaki findet, dass man Betroffene, die sich in grosser materieller Not befinden, unbedingt finanziell unterstützen muss. Geld sei jedoch nur ein Teil der Wiedergutmachung. Viel entscheidender sei das Unrechtsbewusstsein. «Alle, die ihre Macht missbraucht haben, sollten hierfür ein Bewusstsein entwickeln.»

Wallimann-Sasaki, der auch das Sozialinstitut der Katholischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbewegung der Schweiz (KAB) leitet, geht davon aus, dass eine finanzielle Entschädigung der Opfer im eidgenössischen Parlament eine Chance hat. «Ich bin zuversichtlich, weil das Initiativkomitee politisch breit abgestützt ist.» Bis auf die SVP sind alle Parteien im Komitee vertreten.

Woher das Geld für den indirekten Gegenvorschlag kommen soll, ist gemäss einem Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» (14. Januar) noch unklar. Es sei davon auszugehen, dass es sich weitgehend um staatliche Mittel handeln werde, sagte Luzius Mader vom Bundesamt von Justiz gegenüber der Zeitung.

Bischofskonferenz muss über Entschädigungen entscheiden

Ob sich die katholische Kirche an den Entschädigungszahlungen beteiligen wird, sei eine der «ganz wichtigen offenen Fragen», so Wallimann-Sasaki gegenüber kath.ch. Das müsse letztlich die Schweizer Bischofskonferenz entscheiden. Er persönlich findet: «Die Kirche darf sich dieser Frage auf keinen Fall verschliessen.»

Bürgstein wies auf den bereits bestehenden Solidaritätsfonds für Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen hin. Dort könnten noch bis im Sommer Anträge für einmalige Überbrückungszahlungen gestellt werden. Einzahlungen in diesen Fonds geschähen auf freiwilliger Basis. Die römisch-katholische Kirche und die reformierten Kirchen der Schweiz haben für 2015 Sonntagskollekten geplant, die in diesen Fonds einfliessen sollen. In der deutschsprachigen Schweiz soll, wenn möglich am 16. August, eine einmalige Kollekte durchgeführt werden, teilten die Schweizer Bischöfe im März vergangenen Jahres mit. (bal)

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