Papst-Aufforderung zum Stillen in der Kirche: Auch in der Schweiz möglich

Zürich, 13.1.15 (kath.ch) Der Papst hat während einer Taufe im Vatikan Mütter ermuntert, ihre Säuglinge zu stillen. Das sei auch in Schweizer Kirchen erlaubt, komme aber selten vor, sagen Exponenten der katholischen und reformierten Kirche auf Anfrage von kath.ch.

Regula Pfeifer

«Ihr Mütter, gebt euren Kindern Milch – auch jetzt, wenn sie Hunger haben stillt sie! Kein Problem!», sagte Papst Franziskus am Fest des Taufe des Herrn in der Sixtinischen Kapelle am Sonntag, den 11. Januar, an dem er 33 Kinder taufte. Und in seiner Rede verglich er das Stillen mit dem Wort Gottes, beides sei wichtige Nahrung. Bereits im Mai letzten Jahres hatte sich der Papst positiv zum Stillen in der Kirche geäussert.

Keine Regelungen auf nationale Ebene

In den katholischen und reformierten Kirchen der Schweiz ist Stillen ebenfalls erlaubt. Er habe noch nie von einer diesbezüglichen Vorschrift gehört, erklärt Walter Müller, Kommunikationsverantwortlicher der Schweizer Bischofskonferenz auf Anfrage. Auch Anne Durrer, Kommunikationsbeauftragte beim Schweizerischen Kirchenbund SEK, weiss nichts von entsprechenden Regelungen in der reformierten Kirche der Schweiz. Falls irgendwo welche existieren sollten, dann höchstens auf lokaler Ebene, vermutet sie. Ein Pfarrer würde einer Mutter das Stillen sicher nicht übel nehmen, ist sie überzeugt und betont: «Toleranz gehört ja auch zu unseren christlichen Werten.»

Nebenräume für Kinder und Mütter

«Stillen ist bei uns möglich», sagt Toni Hodel, Theologe in der römisch-katholischen Pfarrei St. Marien in Bern. Wolle die Mutter das nicht im Kirchenraum tun, so könnte sie sich ins angrenzende Spielzimmer zurückziehen, so wie die Kinder, die sich da verweilen, während die Eltern am Gottesdienst teilnehmen. Das Spielzimmer ist ein umgebauter ehemaliger Beichtstuhl. Er ist zum Kirchenraum hin offen und von angrenzenden Kirchbänken einsehbar. Über Lautsprecher dringt der Gottesdienst in dieses Nebenzimmer, so dass die Mütter laut Hodel nichts verpassen würden.

Auch in der katholischen Kirche St. Felix und Regula im Zürcher Kreis 4 ist Stillen grundsätzlich erlaubt. «Solange es kein Aufsehen erregt und nicht vom Gottesdienst ablenkt», fügt die Gemeindeleiterin Gertrud Würmli hinzu und betont, dieses Gebot der Rücksichtnahme gelte für die Gläubigen aller Generationen. Auch in St. Felix und Regula haben die Mütter die Möglichkeit, sich den Blicken der Gottesdienstbesucher zu entziehen und gleichzeitig mitzuhören, dies in der zum Kirchenraum hin offenen Sakristei. Die Frage habe sich so leider noch nie gestellt, bedauert Würmli, denn nur wenige Familien mit Kindern kämen zur Kirche.

Auch am Zürcher Grossmünster ist das laut dem reformierten Grossmünsterpfarrer Martin Rüsch in den letzten Jahren kaum vorgekommen. An anderen Pfarrstellen hat er aber schon miterlebt, wie Mütter im Gottesdienst ihr Kind an die Brust nahmen, wenn es weinte. «Das habe ich nicht als stossend empfunden», betont er. Im Grossmünster gibt es dafür ebenfalls einen Ort, in der angrenzenden Sakristei, in dem Säuglinge gewickelt werden können und eine Spielkiste steht. (rp)

 

 

 

 

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