Vatikan präzisiert Vorschriften für Rücktritt von Bischöfen

Rom, 5.11.14 (Kipa) Der Vatikan hat seine Vorschriften für den Rücktritt von Diözesanbischöfen und leitenden Kurienmitarbeitern präzisiert. Das von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin verbreitete «Reskript» stellt klar, dass alle Bischöfe «gehalten sind», dem Papst zur Vollendung ihres 75. Lebensjahres ihren Rücktritt anzubieten. Das gleiche gilt auch für die Kurienchefs im Kardinalsrang, von denen dieses Rücktrittsgesuch bislang nur «erbeten» wurde.

Weiter legt die Verfügung fest, dass Bischöfe, deren Rücktritt der Papst angenommen hat, auch ihre nationalen Ämter verlieren, soweit sie an die Bischofswürde gebunden sind. Schliesslich verlieren künftig alle Kurienleiter, die nicht Kardinäle sind, sowie die Sekretäre der Kurienbehörden und die übrigen Kurienbischöfe mit Vollendung des 75. Lebensjahrs automatisch ihre Ämter. Die neuen Regelungen treten am 5. November in Kraft.

Zuständige Autoritäten können Rücktritt erbitten

Die sieben Artikel umfassende Regelung schreibt verbindlich fest, was bereits in der Vergangenheit im Vatikan grösstenteils Praxis war. Ausdrücklich unterstreicht Artikel fünf die Möglichkeit, dass «in besonderen Fällen die zuständigen Autoritäten es für notwendig halten können, den Bischof um die Einreichung des Rücktritts zu bitten». Beobachter verweisen dabei auf den Amtsverzicht des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst.

Artikel vier betont die auch im Kirchenrecht vorgesehene Möglichkeit eines Bischofs, «bei Krankheit oder anderen schwerwiegenden Motiven» bereits vor Erreichen der Altersgrenze seinen Rücktritt anzubieten. Die Gläubigen würden gebeten, dem Bischof mit Solidarität und Verständnis beizustehen und ihn nach den «Erfordernissen von Liebe und Gerechtigkeit» zu unterstützen. (kipa/cic/sy)

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