Schweizerische Flüchtlingshilfe: Kritik an Botschaftsasyl-Revision

Bern, 1.3.14 (Kipa) Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) kritisiert in einer Mitteilung vom Freitag, 28. Februar, die mangelnde Wirksamkeit des humanitären Visums nach Abschaffung des Botschaftsasyls. Durch die Annahme der dringlichen Revision des Asylgesetzes durch das Schweizer Stimmvolk im Juni 2013 ist es gesetzlich nicht mehr möglich, bei einer Schweizer Vertretung im Ausland ein Asylgesuch einzureichen.

Das als valabler Ersatz für das abgeschaffte Botschaftsasyl gedachte humanitäre Visum hält gemäss SFH «in keiner Weise, was Bundesrätin Simonetta Sommaruga mehrfach versprochen hat». Verschiedene Fälle belegten, dass der Schutz von wirklich Bedrohten mit dem neuen Instrument keineswegs gesichert sei.

Vor dem Bürgerkrieg fliehende Syrer, aber auch die im Sinai verschleppten Eritreer würden von den Schweizer Botschaften in Kairo oder in der Türkei abgewiesen, weil sie angeblich nicht mehr gefährdet seien, heisst es in der Mitteilung weiter.

«Die Schweizer Behörden machen viel zu wenig Gebrauch vom Ermessensspielraum, der ihnen erlauben würde, Menschen in äusserster Not zu retten», schreibt das SFH. Ein weiteres grosses Problem sei der physische Zugang zu den Botschaften. Oft dauere es Monate, um nur schon Einlass in der Botschaft zu erhalten. Die so vor den Schweizer Botschaften Gestrandeten hätten in der Regel keine Mittel, in ihr Land zurückzukehren und seien im Gastland als Mittellose wehrlos staatlicher und ziviler Willkür ausgesetzt, so das SFH.

Umsetzung «markant verbessern»

Weiter heisst es in der Mitteilung: «Die SFH sieht in den zum Teil unerträglichen, von der Politik erzeugten Schicksalen die Verantwortung der Entscheidungsträger, über die Konsequenzen ihrer Entscheide noch einmal gründlich nachzudenken. War es wirklich richtig, das Botschaftsasyl abzuschaffen?»

Die Organisation fordert die zuständigen Schweizer Behörden auf, die Umsetzung des humanitären Visums markant zu verbessern, damit es zu einem Instrument der echten Hilfe für Bedrohte wird und nicht länger eine Falle bleibt.

Kirchliche Kritik an Revision

Die dringliche Revision des Asylgesetzes, worunter auch die Abschaffung des Botschaftsasyls fällt, wurde am 9. Juni 2013 durch das Schweizer Stimmvolk gutgeheissen.

Die Kirchenvertreter in der Schweiz hatten im Vorfeld der Abstimmung vermehrt Kritik an der Abschaffung des Botschaftsverfahrens geäussert. Damit werde die Möglichkeit abgeschafft, im Ausland ein Asylgesuch einzureichen. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) sprach von «drastischen Folgen». Es sei davon auszugehen, dass Menschen vermehrt irregulär in die Schweiz einreisen würden. Nach Angaben des SEK haben in knapp sieben Jahren 2.800 Personen vom Botschaftsverfahren Gebrauch gemacht. (kipa/com/arch/ami)

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