Die Zeugen Jehovas verweigern die Bluttransfusion und sind bereit, dafür gar mit dem Leben zu zahlen. Jüngstes Opfer in England: eine 22-jährige Mutter. Wie reagieren Ärzte in der Schweiz auf Patienten mit lebensgefährlicher Glaubenshaltung? Nachgefragt bei Ruth Baumann-Hölzle, Leiterin des Interdisziplinären Instituts für Ethik im Gesundheitswesen.
In London starb Anfang November eine Zeugin Jehovas nach der Geburt ihrer Zwillinge, weil sie eine Bluttransfusion verweigerte. Wäre ein solcher Fall in der Schweiz möglich?
Ja. Deshalb haben wir in den Spitälern auch ein spezielles Verfahren für den Umgang mit Zeugen Jehovas entwickelt, wenn diese Bluttransfusionen verweigern. An diese Richtlinien können sich die Ärzte halten.
Was zählt mehr, wenn es um Leben und Tod geht: die Selbstbestimmung des Patienten oder die ärztliche Verpflichtung, zu helfen?
Für die Ärzte gilt im Notfall immer: im Zweifelsfall für das Leben. Ausserhalb des Notfalls hingegen gilt: im Zweifel für die Autonomie des Patienten. Natürlich werden die Bestimmungen der Patienten ernst genommen und respektiert. Die Zeugen Jehovas schliessen ja Menschen aus ihrer Gemeinschaft aus, wenn diese Blut erhalten haben. Wichtig ist für uns, dass man – bei voraussehbaren geplanten Operationen – mit dem Patienten immer auch allein sprechen kann und ihn über die Risiken aufklärt. So kann man verhindern, dass er wichtige Entscheidungen unter äusserem Druck fällen muss.
Was passiert, wenn der Patient nicht ansprechbar ist?
Wenn eine Patientenverfügung vorliegt, wird diese respektiert. Das heisst, die in der Verfügung abgelehnten Eingriffe (wie z. B. Bluttransfusionen im Fall der Zeugen Jehovas) werden nicht durchgeführt. Ansonsten gilt auch hier die Notfallregelung, bei der die Rettung des Lebens Priorität hat.
Haben Eltern das Recht, aus religiösen Gründen ihren Kindern medizinische Hilfen zu verweigern?
Bei den Kindern erwirkt man für solche Situationen für die Zeit der Operation einen Obhutsentzug bei der Vormundschaftsbehörde. In der Regel akzeptieren das die Eltern dann auch – und wollen gar nicht erst wissen, welche Massnahmen bei der Operation getroffen werden.
Das tönt nach zeitraubendem bürokratischem Aufwand. Wie reagiert man, wenn es schnell gehen muss?
Dann agieren die Ärzte immer zugunsten der Lebenserhaltung.
Wie gehen Ärzte damit um, wenn sie mitansehen müssen, dass jemand stirbt, der mit herkömmlichen medizinischen Möglichkeiten problemlos überleben würde?
Bei planbaren Eingriffen können es Ärzte ablehnen, unter diesen Einschränkungen zu operieren. Man kann keinen Arzt dazu zwingen, unter solchen Umständen zu operieren. Ihren Gewissensentscheid gilt es ebenfalls zu respektieren.
Inwiefern müssen Ärzte – einmal abgesehen vom Extrembeispiel der Zeugen Jehovas – sonst Rücksicht nehmen auf religiöse Gebote oder Verbote von Patienten?
Da gibt es unzählige Beispiele. Grosses ethisches Konfliktpotenzial ergibt sich beispielsweise bei der Frage der lebenserhaltenden Massnahmen. Da gibt es bei strenggläubigen Juden, Muslimen aber auch bei Katholiken die Ansicht, dass man lebenserhaltende Massnahmen nie aussetzen dürfe, auch wenn beispielsweise der Tod kurz bevorsteht und der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat.
Christian Schenk
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