Kandidaten-Liste durch Rom geprüft – der Wahltermin steht fest
ST. GALLEN. Das päpstliche Informativverfahren über die sechs Kandidaten, die das Domkapitel für die Nachfolge von Bischof Ivo Fürer nominiert hat, ist abgeschlossen. Das Domkapitel kann nun zur Wahl des künftigen Bischofs von St. Gallen schreiten. Der Wahltermin ist auf den Dienstag, 4. Juli, festgelegt worden.
Der Wahltag wird um 9 Uhr mit einem feierlichen Heilig-Geist-Amt in der Kathedrale eröffnet. Um 10.15 Uhr versammelt sich das Katholische Kollegium zu einer ausserordentlichen Sitzung im Kantonsratssaal, um allenfalls bis zu drei mindergenehme Kandidaten zuhanden des Domkapitels zu bezeichnen.
Das Domkapitel wird sich am Nachmittag zur Wahl versammeln. Um 14 Uhr ziehen die 13 Kanoniker zum gemeinsamen Gebet mit den Gläubigen in die Kathedrale ein. Alle sind eingeladen, diesen wichtigen Tag für das Bistum St. Gallen durch ihr Gebet zu begleiten. Nach Abschluss der Andacht begibt sich das Domkapitel in die Sakristei, um den neuen Bischof zu wählen. Sein Name bleibt bis zur Bestätigung durch Papst Benedikt XVI. geheim.
Sobald der Papst den Gewählten bestätigt hat, werden am nächstfolgenden Mittag um 12 Uhr die Glocken der katholischen Kirchen im Bistum St. Gallen geläutet. Der Name des 11. Bischofs von St. Gallen wird über die Medien bekannt gegeben. Weil der Gewählte erst mit der kanonischen Ernennung durch den Papst ins Bischofsamt eingesetzt ist, erfolgt die Verkündigung seines Namens nicht sofort nach der Wahl. So wird deutlich, dass bei allen st. gallischen Sonderrechten der Bischof durch den Papst in sein Amt berufen wird. Das in Konkordat und Bulle verbürgte Wahlprozedere ist dadurch nicht in Frage gestellt.
Bis zur Bischofsweihe, die voraussichtlich im Herbst gefeiert wird, bleibt Bischof Ivo Fürer, Apostolischer Administrator des Bistums St. Gallen und beider Appenzell, mit allen Vollmachten eines Diözesanbischofs im Amt. (inf.)
1. Gemäss kanonischem Recht sind die Bischöfe aufgerufen, dem Papst nach Vollendung des 75. Lebensjahres ihren Rücktritt anzubieten. Bischof Ivo Fürer hat seine Demission wenige Tage nach seinem 75. Geburtstag am 20. April 2005 angeboten.
2. Am 16. Oktober 2005 nahm Papst Benedikt XVI. den Rücktritt von Bischof Ivo Fürer an. Er bleibt jedoch Administrator mit allen Vollmachten eines Diözesanbischofs.
3. Mit der Annahme des Rücktritts durch den Papst konnte das Wahlverfahren eröffnet werden. Es begann mit einer beit angelegten Umfrage zum Bischofsamt. Am Freitag, 21. Oktober 2005, erhielten Seelsorgerinnen und Seelsorger, diözesane und pfarreiliche Räte, Klöster, Administrationsrat und diverse weitere Gremien Post vom Domkapitel des Bistums St. Gallen. Einzelpersonen konnten ebenfalls Fragebogen anfordern.
4. Am 19. Dezember war die Konsultation zur Bischofswahl abgeschlossen. 630 eingegangene Fragebogen wurden von einer Arbeitsgruppe gesichtet und dem Domkapitel überreicht.
5. Diese Auswertung wurde von den 13 Kanonikern zur Kenntnis genommen. Sie haben in mehreren Tagen der Aussprache und des Gebetes die Liste erstellt. Die sechs Namen wurden an den päpstlichen Nuntius Erzbischof Canalini in Bern weitergeleitet. Er hat Informationen über die Kandidaten eingeholt und die Liste nach Rom weitergeleitet.
6. Die Sechserliste ist durch Rom geprüft worden und wurde dem Domkapitel am zurückgesandt. Der Wahltermin (4. Juli 2006) wurde festgelegt.
Das Domkapitel von St. Gallen hat, abweichend von den Bestimmungen im CIC (Codex Iuris Canonici – Kodex des kanonischen Rechts), ein eigentliches Bischofswahlrecht. Grundlage dafür ist die Päpstliche Bulle Instabilis rerum humanarum natura von 1847. Darin steht zum Domkapitel unter anderem: «Bei jeweiliger künftiger Erledigung des bischöflichen Stuhles von
St. Gallen ertheilen wir dem Kathedralkapitel das besondere Vorrecht, den neuen Bischof zu wählen, so dass sowohl dessen residierende als auswärtige Kanoniker, dieses Wahlrecht ausüben können und sodann gehalten seyn, unverzüglich die in authentischer Form abgefassten Wahlakten an diesen heiligen Stuhl zu übersenden.»
Der heilige Stuhl werde, wenn die Wahl «als regelmässig vollzogen und der gewählte Bischof mit den kanonischen Eigenschaften versehen erfunden», vom Papst «mit dem apostolischen Ansehen bekräftigt und der neugewählte Bischof die kanonische Einsetzung erhalten».
Das Domkapitel besteht aus fünf residierenden Kanonikern, die am Bischöflichen Ordinariat tätig sind (momentan ist ein Residentialkanoniker Pfarrer einer Stadtpfarrei). Dazu kommen acht nichtresidierende Kanoniker (Ruralkanoniker), die als Pfarrer in der Seelsorge tätig sind. Die Wahl der Domherren steht nach einem in der Reorganisationsbulle genau beschriebenen Schlüssel dem St. Galler Bischof und dem katholischen Administrationsrat zu. Vorsitzender ist der Domdekan, der aus einem Dreiervorschlag des Bischofs durch den katholischen Administrationsrat gewählt wird. Von 1847 bis 1990 war der Domdekan immer der Generalvikar. Bischof Otmar Mäder ernannte 1991 einen Generalvikar, der nicht zugleich Domdekan war. Heute ist Bischofsvikar Markus Büchel Domdekan.
Residentialkanoniker
Markus Büchel, Bischofsvikar und Domdekan
Josef Rosenast, Generalvikar, Personalamtsleiter
Josef Raschle, Dompfarrer
Guido Scherrer, Regens
Alfons Sonderegger, Pfarrei St. Otmar-St. Gallen¨
Ruralkanoniker
Felix Büchi, Pfarrer Seelsorgeeinheit Sargans-Vilters-Wangs
Jakob Fuchs, Pfarradministrator in Oberried-Rüthi-Kobelwald
Meinrad Gemperli, Pfarrer in Wil
Alfred Germann, Pfarrer Seelsorgeverband Rapperswil-Kempraten
Martin Schlegel, Pfarrer Seelsorgeeinheit Widnau-Balgach-Diepoldsau
Georg Schmucki, Pfarrer Seelsorgeeinheit Uzwil und Umgebung
Bernhard Sohmer, Pfarrer Mosnang
Josef Wirth, Pfarrer Seelsorgeeinheit Magdenau
Zusätzliche Informationen sind zu finden auf der Website des Bistums St. Gallen http://www.bistum-stgallen.ch
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