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Schweiz

Zürcher Kirchen sagen Nein zur Änderung des Sozialhilfegesetzes

Zürich, 15.8.17 (kath.ch) Am 24. September stimmen die Zürcherinnen und Zürcher über eine Änderung des Sozialhilfegesetzes ab: Vorläufig Aufgenommene Personen sollen künftig keine Sozialhilfe mehr beziehen. Die katholische und reformierte Kirche des Kantons stehen nun gemeinsam für ein Nein ein. Der Kantonsrat ist deutlich für ein Ja.

Nicht zum ersten Mal wird im Kanton über dieses Thema gesprochen: 2011 sprach sich das Zürcher Stimmvolk schon dafür aus, dass vorläufig aufgenommene Sozialhilfe beziehen dürfen. Im April dieses Jahres entschied der Zürcher Kantonsrat, die betreffende Bestimmung aufgrund einer parlamentarischen Initiative wieder zu streichen. Gegen diese Änderung des Sozialhilfegesetzes sind das Gemeinde- und das Volksreferendum ergriffen worden.

Ökumenisches Nein

Beide Zürcher Landeskirchen teilten am Dienstag in einer gemeinsame Mitteilung mit, dass sie gegen diese Gesetzesänderung sind. Vorläufig Aufgenommene würden bei einem Ja nur noch von der Asylfürsorge unterstützt werden, wobei sie dadurch «grosse finanzielle Einbussen für den täglichen Lebensbedarf und wohl eine Verschlechterung ihrer Wohnsituation hinnehmen» müssten, so die Mitteilung. Denn der Beitrag der Asylfürsorge pro Person liege deutlich unter dem Existenzminimum.

Personen mit F-Ausweis, also vorläufig Aufgenommene, sind solche, die in der Schweiz solange Bleiberecht erhalten, bis eine Rückkehr in ihr Land wieder möglich ist. Laut Mitteilung sind dies Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten wie Syrien, Afghanistan oder Somalia. Schätzungsweise 80 Prozent von ihnen bleiben längerfristig in der Schweiz. Im Kanton Zürich leben durchschnittlich 5300 Menschen mit F-Ausweis, schreiben die Kirchen.

Aufhebung schafft Anreiz auf Erwerbstätigkeit

Bis jetzt wurden Personen mit F-Ausweis nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) unterstützt. Wie es in der Vorlage der Kantonalen Volksabstimmung heisst, sehen diese pro Person eine Summe von 986 Franken pro Monat vor. Während den ersten zehn Jahren übernimmt bis jetzt der Kanton die Kosten für Unterhalt, Verpflegung und Integrationsprogramme. Mit der angestrebten Gesetzesänderung, würden diese Kosten wegfallen. Aus diesem Grund empfiehlt der Kantonsrat mit Ja abzustimmen.

Der Kanton Zürich und die Gemeinden könnten laut Vorlage jährlich gesamthaft 5 bis 10 Millionen Franken einsparen. «Denn mit einer Senkung des hohen Ansatzes nach SKOS steigt der Anreiz für eine Erwerbstätigkeit, was Kanton und Gemeinden entlasten wird.»

Psychische Belastung befürchtet

Die Kirchen glauben jedoch das Gegenteil werde der Fall sein. Der Betrag der Sozialhilfe sei unbedingt für eine Integration und ein Leben mit «Perspektive auf einen selbstbestimmten Lebensentwurf» nötig. Würde man die finanzielle Unterstützung kürzen, befürchten die Kirchen «generell negative Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der betroffenen Menschen».

Vorläufig Aufgenomme gleich wie anerkannte Flüchtlinge behandeln.

Ginge es nach den beiden Kirchen sollten vorläufig Aufgenommene wie anerkannte Flüchtlinge behandelt werden. Letztere stünden in Sachen Integrationsmöglichkeiten besser da als die Personen mit F-Ausweis. «Eine frühe sprachliche, berufliche und soziale Integration ist der einzige Weg, diese Menschen so rasch wie möglich in den Arbeitsmarkt einzugliedern und ihnen eine Perspektive zu bieten», wie die Kirchen weiter mitteilen. Würden die finanziellen Beiträge gekürzt werden, bedeute dies längerfristig lediglich eine Erhöhung der Kosten für die Flüchtlinge. (ft)

Flüchtlinge | © Remo Wiegand
15. August 2017 | 16:32
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