Zürcher Generalvikar sagt Nein zur Überwachung von Versicherten
Der Zürcher Generalvikar Josef Annen sieht in der Vorlage eine Gefahr für den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Das bisher geltende Strafgesetz genüge zur Bekämpfung von Missbräuchen beim Bezug von Sozialversicherungen.
Copy and paste this URL into your WordPress site to embed
Copy and paste this code into your site to embed