Zürcher Generalvikar sagt Nein zur Überwachung von Versicherten

Der Zürcher Generalvikar Josef Annen sieht in der Vorlage eine Gefahr für den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft. Das bisher geltende Strafgesetz genüge zur Bekämpfung von Missbräuchen beim Bezug von Sozialversicherungen.