Kathrin Winzeler, Kommunikationsbeauftragte des SKF
Schweiz

«Wir unterstützen die Selbstbestimmung aller Frauen»

Luzern, 24.10.16 (kath.ch) Der Schweizerische Katholische Frauenbund SKF begrüsst das Gerichtsurteil zu Gunsten einer Muslimin, die bei der Arbeit ein Kopftuch tragen wollte. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hatte die Kündigung der Muslimin durch eine Berner Grosswäscherei verurteilt und sich dabei auf die Religionsfreiheit gestützt.

Barbara Ludwig/Regula Pfeifer

Wie stellt sich der Schweizerische Katholische Frauenbund zu dem Urteil?

Kathrin Winzeler: Wir begrüssen das Urteil, da wir die Selbstbestimmung aller Frauen unterstützen. Jede Frau soll selber entscheiden können, welche Kleidung sie tragen möchte. Der Verbandsvorstand hat sich bereits 2013 zum Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen geäussert und ein solches Verbot abgelehnt.

Was bedeutet das Urteil aus Sicht des SKF?

Winzeler: Es bestätigt unsere Grundhaltung, dass jede Frau selbst bestimmen darf, welche Kleidung sie aus religiösen Gründen tragen möchte. Parallelen gibt es zur Burka-Debatte. Auch hier hat sich der Verbandsvorstand gegen ein Verbot geäussert. Die Diskussion auf unserer Website zeigt, dass beide Themen vielschichtig sind. Schwarzweiss-Denken hilft uns hier nicht weiter, sondern ein sorgfältiges Abwägen der verschiedenen Aspekte.

Auch bei der Burka-Debatte hat sich der Verbandsvorstand gegen ein Verbot geäussert.

Gewisse Muslime finden, das Urteil fördere die Integration von Musliminnen in die Arbeitswelt. Wie sieht der SKF das?

Winzeler: Auch wir sehen das so. Integration fordert keine totale Übernahme der Verhaltensweisen der Mehrheit in einer Gesellschaft, sondern benötigt eine gewisse Toleranz aller. Nur so können Personen ihre persönlichen Überzeugungen weiterleben und müssen nicht ihren eigenen Traditionen und Verhalten den Rücken kehren, ausser diese würden die Rechte Dritter verletzen.

Wissen Sie von aktuellen Fällen, in denen Katholiken oder Katholikinnen gekündigt wurde, weil sie religiöse Symbole auf sich trugen oder auf eine andere Weise durch ihr religiöses Bekenntnis beim Arbeitgeber in Ungnade fielen?

Winzeler: Von einem solchen Fall haben wir nicht gehört.

Wissen Sie von Fällen, in denen Ärzten oder Ärztinnen oder anderem Gesundheitspersonal gekündigt wurden, weil sie sich zum Beispiel aus religiösen Gründen weigerten einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen?

Winzeler: Auch hier wissen wir nicht von einem aktuellen Fall. Gesetzlich ist es jedoch ausdrücklich erlaubt, aufgrund eigener Wertvorstellungen die Durchführung einer Abtreibung in der Rolle als Ärztin oder als Arzt abzulehnen.

Kündigung wegen Kopftuch ist missbräuchlich

Kathrin Winzeler, Kommunikationsbeauftragte des SKF | © zVg
25. Oktober 2016 | 07:13
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