Markus Ries, Professor für Kirchengeschichte an der Universität Luzern
Schweiz

Vision und Verhängnis zugleich

Luzern, 8.2.18 (kath.ch) Wer kann die Abwärtsbewegung aufhalten? Diese Frage stellt Markus Ries, Professor für Kirchengeschichte an der Universität Luzern, angesichts des neuen Hochschulpapiers von Papst Franziskus, der Konstitution «Veritatis Gaudium». Noch immer seien die Bischöfe in ihren Kompetenzen extrem beschnitten. Ries sieht darin ein Zeichen des Zerfalls, wie er in seinem Gastkommentar sagt.

Mit einem motivierenden Gestus entwickelt Papst Franziskus in der Konstitution «Veritatis gaudium» eine Vision für kirchlich anerkannte Studien in Theologie und Philosophie. Er ist entschlossen, sie zu erneuern und wiederzubeleben, und benennt dafür mehrere Erfordernisse: Studierenden ist eine geistliche, intellektuelle und existentielle Einführung ins Herz der Frohen Botschaft zu vermitteln.

Gefordert sind der Dialog in alle Richtungen sowie eine Kultur von Begegnung und Interdisziplinarität. Es ist notwendig, alle kirchlichen Bildungseinrichtungen zu vernetzen und neue Forschungszentren zu schaffen. Erklärtes Ziel ist es, der Theologie Impulse zu geben und sie auf ein höheres Niveau zu bringen, als es bisher der Fall ist.

Hier nimmt jemand die Wissenschaft ernst.

Erfrischend deutlich spricht der Papst von Kirche im Aufbruch, von Zeitenwende, von Prozessen der Läuterung und von Reform. Es ist ein beherzter Zuruf an alle, die auf dem Acker der kirchlichen Bildung wirken. Hier nimmt jemand die Wissenschaft ernst und will frische Energie zuführen. Wer immer darin die plausibel beanspruchte «überlegte und prophetische Entschlossenheit» erkennt, wird feststellen: Der Papst zeigt hohe Wertschätzung für Theologie und Philosophie. Ihre Fachvertretenden nimmt er in Pflicht, und er traut ihnen geistige Offenheit, Demut und fruchtbaren Fortschritt zu.

Bischöfe sind in ihren Kompetenzen extrem beschnitten.

Adressiert sind auch die Bischöfe und Ordensoberen, welche Theologische Fakultäten beaufsichtigen. In ihrer Verantwortung liegen das gute Gedeihen und die Verbindung zur Römischen Kurie. Allerdings sind sie – gegen jede kirchliche Tradition – in ihren Kompetenzen weiterhin extrem beschnitten. Für alle möglichen Entscheidungen müssen sie die Zustimmung der Kardinalskongregation für das Katholische Bildungswesen einholen.

Die Palette reicht von der Approbation von Fakultätsstatuten und Studienordnungen bis hin zu den Wahlen von Dekaninnen und Dekanen. Sie umfasst das Plazet für die Verleihung von Ehrendoktoraten und nach wie vor auch die Prüfung der Unbedenklichkeit bei Berufungen auf ordentliche Professuren. Letztere Kompetenz wurde den Bischöfen 1931 entzogen, und nach dem Zweiten Vatikanum gelang es selbst Kardinal Joseph Höffner und der Deutschen Bischofskonferenz nicht, sie zurück zu erhalten.

Das Regelwerk zeigt kaum Achtung vor dem Amt der Bischöfe.

Studienstruktur sowie Art und Anzahl der Lehrstühle sind zentral geregelt – nach einem einheitlichen Muster für alle 160 anerkannten Theologischen Fakultäten auf der ganzen Welt. Selbst die Charakteristik von Vorlesungen, Übungen und Seminaren ist übergreifend definiert.

In der Verantwortung für Theologie und Bildung traut die kirchliche Gesetzgebung dem Urteil der Bischöfe, welche der Papst in der Regel selbst ernannt hat, bedenklich wenig zu. Das Regelwerk zeigt kaum Achtung vor ihrem Amt. Wie die Erfahrung lehrt, ist solches in der Kirche jeweils ein Zeichen von Zerfall und Niedergang. Wer kann die Abwärtsbewegung aufhalten?


Markus Ries, Professor für Kirchengeschichte an der Universität Luzern | © zVg
8. Februar 2018 | 10:14
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