An'nur Moschee Winterthur
Schweiz

Verteidiger des An'Nur-Imams zog Vergleich zu Bischof Vitus Huonder

Winterthur, 24.11.17 (kath.ch) Acht Monate bedingt und zehn Jahre Landesverweis. So lautet das Urteil für den Imam der An’Nur-Moschee in Winterthur, der letztes Jahr zur Tötung fehlbarer Muslime aufgerufen hatte. Die Verteidigung hatte die entsprechenden Koranzitate mit jenen Passagen aus dem Alten Testament verglichen, welche die Todesstrafe für Homosexuelle fordern, wie der «Tages-Anzeiger» meldet (24. November). Der Churer Bischof Vitus Huonder hatte diese Stellen 2015 in einem Vortrag in Fulda zitiert.

Der 25-jährige Asylbewerber aus Äthiopien hat laut Anklageschrift in einer Freitagspredigt im Oktober 2016 die Betenden dazu aufgerufen, Muslime, die nicht in einer Gemeinschaft beteten, zu meiden, zu verleumden und in ihren Häusern zu verbrennen, meldet Schweizer Fernsehen SRF (23. November).

Er wurde am Donnerstag zu acht Monaten bedingt verurteilt und wird für zehn Jahre des Landes verwiesen, wie verschiedene Medien berichten. Das Gericht folgte damit weitgehend der Staatsanwältin Susanne Steinhauser. Diese sprach gegenüber SRF von einem «wegweisenden Urteil», zumal es wenige Urteile gemäss Artikel 259 gebe. Der Artikel verbietet die öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit.

Unkommentierte Koranzitate

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Gemäss «Tages-Anzeiger» (23. November) argumentierte er, die Passagen seien Zitate aus der Prophetentradition, die der Angeklagte unkommentiert habe stehen lassen. Seine Absicht sei es gewesen, damit auf die Wichtigkeit des Gebets im Islam hinzuweisen, es sei ihm nicht um die in den Zitaten enthaltene Aufforderung zum Töten gegangen. In seiner Argumentation bemühte die Verteidigung laut Zeitung den Vergleich mit Passagen aus dem Alten Testament, die der Churer Bischof Vitus Huonder 2015 in einem Vortrag in Fulda öffentlich zitiert hatte. Darin ging es um die Todesstrafe für Homosexuelle.

Die Staatsanwältin hielt dem entgegen: «Bei Huonder gab es keinen Aufruf zu Gewalt, da die Zitate anschliessend diskutiert und Folgerungen daraus gezogen wurden. Der Imam hingegen machte sich die Gewalt-Aufrufe zu eigen, er stellte sie nicht zur Diskussion», zitiert der «Landbote» (23. November) die Anwältin.

Strafanzeige des Schwulenverbandes

Vitus Huonder, Bischof von Chur | © 2010 Georges Scherrer

Tatsächlich wurde auch Bischof Vitus Huonder vor zwei Jahren vorgeworfen, gegen Artikel 259 verstossen zu haben. Er hatte 2015 an einem Vortrag in Fulda aus dem Buch Levitikus unter anderem folgende Passage zitiert: «Schläft einer mit einem Mann, wie man mit einer Frau schläft, dann haben sie eine Gräueltat begangen; beide werden mit dem Tod bestraft; ihr Blut soll auf sie kommen.» (20,13)  Vor Ort sagte Huonder dazu, die zitierten Stellen würden genügen, «um der Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben».

Der Schwulenverband «Pink Cross» reichte daraufhin Strafanzeige ein. Der Churer Bischof habe die Textstellen nicht nur einfach zitiert, «sondern einleitend deren Authentizität und Wahrheit bestätigt und vor und unmittelbar nach dem Zitieren mehrmals ein entsprechendes Handeln propagiert». In einem späteren Schreiben räumte Huonder räumte ein, dass die Rede zu Missverständnissen führen konnte und entschuldigte sich.

«Keine Aufforderung zum Töten»

Die Klage von «Pink Cross» wurde abgewiesen mit der Begründung, dass in Huonders Äusserungen «weder eine explizite noch eine implizite Aufforderung zur Tötung von Homosexuellen» zu erkennen sei. Aus dem Gesamtkontext des Vortrags gehe klar hervor, wie nach Auffassung Huonders in der Seelsorge mit homosexuellen Menschen umzugehen sei. Dabei eine Inkaufnahme von Tötungen homosexueller Menschen durch Bischof Huonder anzunehmen, sei «nicht nachvollziehbar». (sys)


An'nur Moschee Winterthur | © Keystone
24. November 2017 | 13:24
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