Vatikan geniesst Immunität bei Missbrauchsklagen

Missbrauchsopfer der katholischen Kirche können nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs nicht direkt gegen den Vatikan klagen. Die Richter in Strassburg verwiesen in ihrer Entscheidung auf die völkerrechtlichen Prinzipien zur Immunität von Staaten, die auch für den Heiligen Stuhl gelten.