Universität Luzern
Schweiz

Universität Luzern weist Vorwürfe des Theologieprofessors zurück

Luzern, 12.12.18 (kath.ch) Auch wenn der Theologieprofessor Martin Mark Klage erheben wird, ändert sich für die Universität Luzern nichts an der ausgesprochenen Kündigung. Die Universität geht nicht davon aus, dass eine Gerichtsverhandlung öffentlich geführt wird. Der erhobenen Vorwürfe werden aber in aller Form zurückgewiesen.

Martin Mark, Professor für Altes Testament, hat bereits einmal gegen die Universität Luzern geklagt: Er wollte damit gegen die Freistellung von seiner Arbeit als Professor nach der ordentlichen Kündigung vorgehen. Diese Klage hat er zurückgezogen und eine einvernehmliche Lösung erhofft.

Mit neuer Klage Einblick verschaffen

Diese Einigung ist nicht zustande gekommen, wie die beiden Parteien am Dienstag mitteilten. Mit der angekündigten Klage will der Theologieprofessor erreichen, dass die Kündigung rückwirkend aufgehoben wird. Mark will im Verfahren öffentlich machen, was hinter seiner Absetzung als Dekan und seiner Kündigung gestanden sei.

Er selber hatte auf Differenzen mit der Universitätsleitung bei der Verteilung von finanziellen Ressourcen hingewiesen und auch von Vorwürfen gegen seine persönliche Integrität gesprochen. Der Fall hatte im Sommer für einigen Wirbel in der Öffentlichkeit gesorgt. Unter anderem hatten sich Studierende der Universität für den Verbleib des Professors an der Universität eingesetzt.

Persönlichkeitsschutz vor öffentlichem Interesse

Auf Rückfrage von kath.ch hält die Universitätsleitung noch einmal deutlich fest, dass die von Mark erhobenen Vorwürfe haltlos seien und jeder Grundlage entbehren würden. Zu den Auswirkungen einer öffentlichen Gerichtsverhandlung schreibt der Kommunikationsbeauftragte Lukas Portmann: «Die Universität Luzern vertritt nach wie vor den Standpunkt, dass der Persönlichkeitsschutz von Martin Mark in seinem eigenen Interesse höher gewichtet werden muss als das öffentliche Interesse.» Bei der Universität geht man denn auch gar nicht von einer öffentlichen Verhandlung aus.

Abfindungen an den gekündigten Professor sind keine vorgesehen, wie die Kommunikationsstelle auf Rückfrage festhielt.

Vorläufig Vertretungen im Fach Altes Testament

Da die Professur von Martin Mark bis Ende Januar 2019 formal noch besetzt sei, werde erst danach der Prozess für die Neubesetzung der Stelle in Gang gesetzt. Dazu schreibt die Universität aber auch, dass zum heutigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden könne, wann die Stelle ausgeschrieben wird. Man geht aber davon aus, dass die Besetzung der Professur nicht schwieriger sei als in anderen Fächern.

Wie bereits im laufenden Semester werden die Lehrveranstaltungen im Fach Exegese des Alten Testaments durch Vertretungen gewährleistet, so dass in einer «guten und soliden Form» studiert werden könne.

Weitere offene Stellen in Arbeit

Wer die Internetseite der Theologischen Fakultät aufruft, stellt fest, dass es noch weitere Vakanzen gibt. Die ordentliche Professur für Fundamentaltheologie ist seit der Emeritierung von Edmund Arens Ende Juli 2017 vakant. Hier befinde sich die Wiederbesetzung auf der Zielgeraden, schreibt der Kommunikationsbeauftragte. Und bei der erst 2017 besetzten Assistenzprofessur für Islamische Theologie soll die Berufung bis Ende des Frühjahrssemesters 2019 abgeschlossen sein.

Die erste Assistenzprofessorin, Rana Alsoufi, hatte ihre Stelle nach nicht einmal einem Jahr wieder gekündigt und im Sommer gegenüber kath.ch erklärt, dass «wesentliche Fragen zur islamischen Theologie» nie gestellt wurden. Der Dekan der Theologischen Fakultät, Robert Vorholt, hatte damals erklärt, man wolle das Konzept des Zentrums für Komparative Theologie noch einmal überdenken. (ms)


Universität Luzern | © Georges Scherrer
12. Dezember 2018 | 17:01
Lesezeit: ca. 2 Min.
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