Thomas Schüller: Missbrauch durch Priester nie Privatsache
Ein Gericht hat die Schmerzensgeldklage einer Missbrauchsbetroffenen gegen das Erzbistum Köln abgewiesen. Der Kirchenrechtler Thomas Schüller kritisiert dies. Nötig wäre eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs.
Copy and paste this URL into your WordPress site to embed
Copy and paste this code into your site to embed