Muslimische Frauen mit Nikab in Zürich
International

Teilweises Burkaverbot in Luxemburg eingeführt

Luxemburg, 27.4.18 (kath.ch) Im Grossherzogtum Luxemburg gilt künftig ein teilweises Vermummungsverbot. Eine Vollverschleierung durch das Tragen einer Burka ist demnach an öffentlichen Orten wie Verwaltungen, Schulen, Krankenhäuser, Seniorenheime, Gerichte und dem öffentlichen Verkehrsnetz untersagt.

Ein entsprechendes Gesetz verabschiedete die Regierungsmehrheit aus Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen am Donnerstagabend im luxemburgischen Parlament.

Die oppositionellen Christsozialen und Rechtskonservativen hatten im Parlament ein vollständiges Vermummungsverbot im öffentlichen Raum gefordert; die Linkspartei sprach sich gegen jedwede Kleiderverordnungen für Frauen aus.

Vergleichbare Gesetze gibt es auch in Frankreich, Österreich, Belgien, Holland und Bulgarien.

Tessiner mit dabei

In der Schweiz kennt hat lediglich der Kanton Tessin ein Burkaverbot eingeführt. die Kantone Zürich, Solothurn, Schwyz, Basel-Stadt und Glarus haben ein Verhüllungsverbot abgelehnt, während das St. Galler Kantonsparlament ein Verbot befürwortet.

Volksabstimmung hängig

Eine Volksabstimmung zur nationalen Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» steht noch bevor. Der Bundesrat erarbeitete als Antwort auf die Volkinitiative einen Gegenvorschlag. Laut diesem darf eine Frau nicht genötigt werden, ihr Gesicht zu verhüllen. Damit soll der Zwang zum Tragen einer Burka als Offizialdelikt geahndet werden. Ausserdem will der Bundesrat Grenzen setzen, wo es um den Kontakt mit Behörden gehe. Damit die Behörden wissen, mit wem sie es zu tun haben, sollen solche Treffen mit unverhülltem Gesicht erfolgen. Das schaffe Vertrauen. (kna/ft)

Muslimische Frauen mit Nikab in Zürich | © Hans Merrouche
27. April 2018 | 12:06
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