Bücher aus der "Sex-Box" für den Sexualkundeunterricht in Basel
Schweiz

Strassburg weist Klage gegen Sexualkundeunterricht zurück

Strassburg/Basel, 18.1.18 (kath.ch) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) hat die Klage einer Basler Familie am Donnerstag abgewiesen. Diese richtete sich gegen Aufklärungsunterricht in Kindergarten und Primarschule. Konkret ging es um die Teilnahme eines siebenjährigen Mädchens am Sexualkundeunterricht.

Die Kläger hatten sich in ihren Elternrechten und in ihrem Recht auf Schutz der Privatsphäre verletzt gesehen. Ob dabei religiöse Motive eine Rolle spielten, geht aus dem Urteil nicht hervor.

Der Fall geht laut Schweizer Radio SRF (18. Januar) auf das Jahr 2011 zurück. Damals habe eine Baslerin von der Schule verlangt, dass ihre Tochter bis zum Ende der zweiten Primarklasse vom Sexualkundeunterricht befreit werde. Aufklärung für so kleine Kinder sei unsinnig, der Staat mische sich in Dinge ein, die in die Familie gehörten, so das Hauptargument.

Laut einer Meldung von Telebasel (18. Januar) mit Berufung auf die Schweizerische Depeschenagentur (SDA) hatten bereits alle Vorinstanzen, zuletzt das Schweizer Bundesgericht im Jahr 2014, den Entscheid der Schule gestützt, dass keine Befreiung von diesem Teil des Unterrichts gewährt werden müsse.

Schutz vor sexueller Gewalt

Die Richter des EMGR betonten, das legitime Ziel des Unterrichts sei es, Kinder vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Es gehe darum, schweren psychischen und körperlichen Verletzungen vorzubeugen. Aufgabe staatlicher Erziehung sei es zudem, Kinder für die sozialen Realitäten vorzubereiten, betonten die Richter.

Sie verwiesen darauf, dass der kritisierte Sexualkundeunterricht nicht «systematisch» oder «verpflichtend» organisiert worden sei, sondern nur dann stattfand, wenn die Lehrer und Erzieher auf entsprechende Anfragen der Kinder reagierten. Obwohl ihre Tochter letztlich nie an einem solchen Angebot teilgenommen hatte, hatten sich die Eltern grundsätzlich gegen den Aufklärungsunterricht gewandt.

«Schule darf Sexualität thematisieren.»

Mit dem im Kanton Basel-Stadt angebotenen Sexualkundeunterricht wird somit laut SDA ein legitimes Ziel verfolgt. Der Basler Erziehungsdirektor Conradin Cramer zeigt sich laut SRF erfreut über das Urteil. Es sei «ein starkes Zeichen auch von einem internationalen Gericht, dass Schule Sexualität thematisieren darf, nicht zuletzt auch zum Schutz der Kinder.»

Schwimmunterricht ebenfalls verpflichtend

Zuletzt verpflichtete der Strassburger Gerichtshof in einem anderen Fall zwei muslimische Familien in Basel dazu, ihre Töchter am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen. Das staatliche Interesse einer sozialen Integration durch den gemeinsamen Unterricht rechtfertige es, die religiös begründete Bitte der muslimischen Eltern um Befreiung abzulehnen, hiess es damals. (kna/sys)

Bücher aus der «Sex-Box» für den Sexualkundeunterricht in Basel | © Keystone
18. Januar 2018 | 14:45
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