Memento Mori
Schweiz

Starker Anstieg von Suizidbeihilfe in der Schweiz

Zürich, 4.12.16 (kath.ch) Die Zahl der Fälle von Beihilfe zur Selbsttötung in der Schweiz steigt dramatisch an. 2015 hätten 999 Menschen mit Schweizer Wohnsitz einen begleiteten Suizid begangen, berichtet die Zeitung «NZZ am Sonntag» unter Berufung auf Angaben der drei grossen Sterbehilfeorganisationen. Im Vergleich zu 2014 entspreche das einer Zunahme von 35 Prozent; im Vergleich zu 2008 sei es sogar fast eine Vervierfachung.

Möglicherweise sei dies erst der Anfang einer Entwicklung, wird Georg Bosshard in der «NZZ am Sonntag» zitiert, Leitender Arzt an der Klinik für Geriatrie des Universitätskrankenhauses Zürich. Bosshard zog einen Vergleich mit dem belgischen Flandern. Dort scheide schon heute jeder zwanzigste mittels Sterbehilfe aus dem Leben.

Bald Zahlen wie in Belgien?

Die Zahlen in der Schweiz könnten binnen zehn Jahren in einem ähnlichen Bereich liegen, schätzt Bosshard. Aktuell sind es in der Schweiz 1,5 Prozent der Todesfälle, die auf Selbsttötung zurückgehen, heisst es im Bericht weiter.

Sterbehilfe werde in der Schweiz mittlerweile toleriert, berichtet die Zeitung; es werde offen darüber gesprochen. Assistierter Suizid sei längst kein Tabu mehr und dürfte daher bald ähnlich akzeptiert sein wie Abtreibung. Dies sei als ein Wertewandel in der Gesellschaft zu beobachten.

Grosse Differenzen unter Theologen

Die Kirche verurteilt assistierten Suizid nach wie vor scharf. Allerdings wird selbst innerhalb der Kirche teils kontrovers diskutiert. Vitus Huonder, Bischof von Chur, hat erst gerade letzte Woche die Beihilfe zum Suizid verurteilt und dabei auch die Frage nach der Verweigerung von Sakramenten aufgeworfen. Der Schweizer Theologe Hans Küng (88) umgekehrt, der selbst an Parkinson leidet, hat zuletzt angekündigt, eine Sterbehilfeorganisation in Anspruch zu nehmen, wenn es sein Zustand erfordere.

In der Schweiz ist es legal, anderen Menschen Mittel zum Suizid zur Verfügung zu stellen und sie zu begleiten, sofern der Helfer nicht persönlich vom Tod des Patienten profitiert. Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas und Exit bieten Beihilfe zur Selbsttötung an. 2011 entschied der Bundesrat auf eine gesetzliche Regelung organisierter Suizidhilfe zu verzichten. (kna/ms)

«Der Tod gehört mir» in NZZ am Sonntag

Bischof Huonder: Bei Verdacht auf Sterbehilfe kein Sakrament

Memento Mori | © Sylvia Stam
4. Dezember 2016 | 16:03
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