Ständerat Robert Cramer (Grüne, Genf)
Schweiz

Ständeratskommission will doch keine Aufsicht kirchlicher Stiftungen

Bern, 28.4.18 (kath.ch) Bei der zweiten Beratung hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats den Vorstoss von FDP-Nationalrätin Doris Fiala für eine Beaufsichtigung kirchlicher Stiftungen abgelehnt. Der Ständerat hatte angeregt, nur die anerkannten Landeskirchen auszunehmen. Für die Kommission unter Robert Cramer (Genf) war dies keine Option.

Im Nationalrat wurde die Motion von Doris Fiala im März 2017 angenommen. Die FDP-Politikerin will den Bundesrat beauftragen, für Stiftungen, die unter Aufsicht der mit ihr verbundenen religiösen Gemeinschaften stehen, auch eine staatliche Beaufsichtigung vorzusehen. Sie begründet dies einerseits mit dem Wunsch nach Transparenz solcher Stiftungen, andererseits aber auch damit, dass so eine bessere Prävention von Missbrauch von Stiftungsgeldern, beispielsweise für Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, sichergestellt werden könnte.

Der Nationalrat hat die Motion angenommen. Und auch die Kommission des Ständerats wollte die Kleine Kammer für ein Ja gewinnen. Doch der Ständerat wollte eine Präzisierung: Stiftungen, die zu einer anerkannten Stiftung gehören, sollten von der neuen Aufsicht ausgenommen werden.

Keine Diskriminierung nicht anerkannter Gemeinschaften

Die Ständeratskommission unter der Leitung von Robert Cramer (Grüne Partei, Genf) hat sich den Vorstoss darauf noch einmal genau angeschaut und Vertreter der Religionsgemeinschaften angehört, wie es im einer Medienmitteilung heisst. Dass Stiftungen anerkannter Kirchen nicht gleich behandelt werden sollten, wie Stiftungen von nicht anerkannte Religionsgemeinschaften erachtet die Kommission als «diskriminierende Unterscheidung». Stiftungen nicht anerkannter Gemeinschaften würden zudem heute schon der staatlichen Aufsicht unterstehen.

Weiter macht die Ständeratskommission darauf aufmerksam, dass bereits nach heute geltendem Recht eine Stiftung nur dann als kirchliche Stiftung anerkannt und ins Handelsregister eingetragen werden könne, wenn die Kompetenzen der Kirche, mit der sie verbunden ist, gleich umfassend ist wie eine staatliche Aufsicht.

Damit geht die Motion noch einmal an den Ständerat – diesmal mit der Empfehlung zur Ablehnung. (ms)

Ständerat Robert Cramer (Grüne, Genf) | © zVg
29. April 2018 | 07:06
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