Plastinierte menschliche Koerperteile in der Ausstellung "Bodies Exhibition" in Bern
Schweiz

Sozialdemokratin fragt nach Ethik beim Ausstellen von Leichen

Bern, 14.12.18 (kath.ch) Die Schaffhauser SP-Nationalrätin Martina Munz hat eine Interpellation eingereicht, die den Umgang mit plastinierten Leichen und Leichenteilen kritisch hinterfragt.

Die Politikerin verweist bei ihrem Vorstoss vom 10. Dezember auf die Ausstellung «Bodies Exposition», die im Oktober im Tramdepot Burgernziel in Bern plastinierte Leichen und Leichenteile zur Schau stellte.

Waren Spender Opfer eines Verbrechens?

Der Veranstalter der Ausstellung habe keine Nachweise für die Freiwilligkeit der Spende der Leichen erbracht, kritisiert Munz. Und von Behörden und Zoll seien keine entsprechenden Dokumente verlangt worden. «Die ‹Spenderinnen› und ‹Spender› könnten Opfer eines Verbrechens geworden sein», befürchtet die Nationalrätin.

Sie verweist auf die unterschiedliche Handhabung dieser Frage in den Gemeinden und Kantonen. Lausanne habe eine vergleichbare Leichen-Ausstellung nicht bewilligt, weil die Veranstalter den Beweis für die Freiwilligkeit der Leichenspenden nicht erbracht hätten.

Bewilligungspflicht und Nachweise notwendig?

In ihrem Vorstoss ersucht die Politikerin den Bundesrat darzulegen, wie die Einfuhr, der Handel, der Besitz und das Ausstellen von Leichen und Leichenteilen in der Schweiz geregelt ist. Sie will wissen, ob es dafür eine Bewilligungspflicht braucht. Und ob Nachweise zur Identität der Leichen und der Freiwilligkeit der Spenden erbracht werden müssen. Schliesslich geht es ihr ums Grundsätzliche: «Gibt es ethische Richtlinien für die Ausstellung von Leichen und Leichenteilen?», fragt sie die Regierung.

Übereinkommen verbietet Gewinn

Die Nationalrätin befürchtet zudem, dass die Schweiz mit der Leichenausstellung in Bern gegen das «Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin» verstossen hat. Ihr Argument: Die Ausstellung sei gewinnorientiert gewesen. Doch das Übereinkommen verbiete die Verwendung des menschlichen Körpers oder von Teilen davon, um damit Gewinn zu erzielen.

Wie auf der Webseite des Bundes dargelegt ist, beschlossen die Vertragsparteien im Übereinkommen, «die Würde und die Identität menschlichen Lebens zu schützen und jedem Menschen ohne Diskriminierung die Wahrung seiner Integrität zu gewährleisten sowie seiner sonstigen Grundrechte und Grundfreiheiten im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin». Das Übereinkommen trat in der Schweiz 2008 in Kraft. Es war zuvor zwischen der Europäischen Gemeinschaft, Mitgliedstaaten des Europarats und weiteren Staaten beschlossen worden. (rp)

Plastinierte menschliche Koerperteile in der Ausstellung «Bodies Exhibition» in Bern | © Keystone/Marcel Bieri
14. Dezember 2018 | 12:00
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