Seligsprechungsprozesse für Fritz Gerlich und Romano Guardini eröffnet

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx hat am Wochenende zwei Seligsprechungsprozesse eröffnet. Sie gelten dem Nazi-kritischen Publizisten Fritz Gerlich (1883–1934) und dem Religionsphilosophen Romano Guardini (1885–1968). Das Verfahren ist das erste seit 33 Jahren in der Erzdiözese.

17. Dezember 2017 | 14:54
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Seligsprechung

Bei einer Seligsprechung stellt die katholische Kirche durch Urteil des Papstes fest, dass ein gestorbener Mensch vorbildlich aus dem Glauben gelebt hat. Daraus ergibt sich die offizielle Empfehlung, diese Person als Vorbild und Fürsprecher bei Gott anzunehmen. Der Seligsprechung kann eine Heiligsprechung folgen. Dann darf die betreffende Person offiziell weltweit verehrt werden.

Der Seligsprechung geht ein kirchliches Verfahren voraus. Dazu muss das Heimatbistum Informationen über die Person sammeln und ein Wunder oder den Märtyrertod sowie Tugendhaftigkeit und den «Ruf der Heiligkeit» nachweisen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Akten dem Vatikan zugeleitet. Die Behörde für Selig- und Heiligsprechungsprozesse prüft die Echtheit der Dokumente und Zeugenaussagen und holt gegebenenfalls Gutachten über Wunder ein. (kna)