Kräftemessen am Seil
Schweiz

Seilziehen um Religionsunterricht und Schul-Blockzeiten im Thurgau

Frauenfeld, 8.4.15 (kath.ch) Der Thurgau möchte den Religionsunterricht besser in der Schule integrieren. «Der Religionsunterricht der Landeskirchen ist in die Blockzeiten zu integrieren», heisst es im Entwurf zum geänderten Volksschulgesetz. Die Kirchen freut es, die Schulen wünschen eine Änderung der Vorlage. Religionsunterricht und Blockzeiten sind ein Dauerbrenner, sagt Beat W. Zemp, Zentralpräsident des Dachverbandes Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH), gegenüber kath.ch.

Alle Schülerinnen und Schüler sollen gemäss dem neuen Lehrplan 21 einen Einblick in die grossen Weltreligionen erhalten und ethische Fragen behandeln. Damit sei Gewähr geboten, dass auch nicht christliche Schülerinnen und Schüler ein Grundwissen über das Christentum «als Grundlage unserer Kultur und unserer Werte erwerben». Dafür sei das Fach «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» vorgesehen. Das Fach Lebenskunde als Ersatz für Religionsunterricht einzusetzen, geht gemäss Zemp nicht.

Aber auch das Fach «Ethik, Religionen, Gemeinschaft» sei Unterricht über Religion (»teaching about religion»), ersetze also nicht den kirchlich-konfessionellen Religionsunterricht (»teaching in religion»), betont Zemp gegenüber kath.ch. Daher sei es wichtig, dass der von den «Kirchen getragene christliche Religionsunterricht auch weiterhin angeboten wird und in den Schulräumlichkeiten stattfinden kann».

Mehraufwand für Kirchen

Die aktuelle Entwicklung im Thurgau zeigt, dass diese Absicht nicht ganz einfach umzusetzen ist. Das vorgeschlagene Gesetz verlangt, dass der Religionsunterricht der Landeskirchen in die Blockzeiten integriert wird. Diese Integration könne dazu führen, dass die Schüler die Religion als normalen Bestandteil des Unterrichts wahrnehmen, sagt der Generalsekretär der katholischen Landeskirche Thurgau, Urs Brosi, gegenüber der Thurgauer Zeitung. Das bringe für die Landeskirchen aber auch Auflagen. Sie wären in der Pflicht, den Unterricht stattfinden zu lassen und müssten für Katechetinnen, die ausfallen, Ersatz organisieren.

Brosi verweist zudem auf eine Umfrage der katholischen Landeskirche. Diese habe ergeben, dass nur noch 12 Prozent der katholischen und ökumenischen Religionsstunden zwischen 8.15 Uhr und 12 Uhr stattfinden. Vor Einführung der Blockzeiten seien es 23 Prozent gewesen. Die Verschiebung sei zwar nicht dramatisch. Sie zeige aber, dass es nicht leichter geworden sei, eine attraktive Zeit für den Religionsunterricht zu finden, so Brosi.

Sollten die Blockzeiten am Vormittag ausgedehnt werden, ohne dass der Religionsunterricht integriert wird, drohten die Religionsstunden noch weiter an den Rand gedrängt zu werden, warnt die evangelische Kirchenrätin Ruth Pfister in der Zeitung. Sie begrüsst darum, dass der Religionsunterricht in die Blockzeiten integriert werden soll.

Mehraufwand für Schulen

Damit haben aber die Schulgemeinden Mühe. «Die Integration des Religionsunterrichts in die Blockzeiten bedeutet für die Schulgemeinden einen Mehraufwand, der nicht unbedingt nötig ist», sagt Felix Züst, Präsident des Verbands der Thurgauer Schulgemeinden. Er hofft, dass der Grosse Rat, das Kantonsparlament, diese Gesetzespassage noch ändert.

Walter Berger, Chef des Thurgauer Amtes für Volksschule, spricht sich in der Thurgauer Zeitung ebenfalls für eine Änderung der Gesetzesvorlage aus, denn die Passage sei missverständlich. Das neue Gesetz gebe den Schulgemeinden die Möglichkeit, die Blockzeiten um eine Schulstunde auszudehnen. Schulbeginn wäre dann zum Beispiel 7.30 Uhr statt erst 8.15 Uhr. Die Ausdehnung sei gewünscht worden, weil die heutigen Blöcke «zu knapp bemessen sind, um alle Lektionen unterzubringen», erklärt Berger.

Pragmatische Lösung

Wenn die Blockzeiten ab 7.30 Uhr gelten, könnten die Landeskirchenden den Religionsunterricht aber nicht am Vormittag zu erteilen. Deshalb sei die Bestimmung eingefügt worden, der Religionsunterricht sei in die Blockzeiten zu integrieren, so Berger. Gedacht sei diese Vorschrift aber nur für jene Schulgemeinden, die die Blockzeiten ausdehnen. Berger will gegenüber der vorberatenden Kommission des Grossen Rats anregen, eine Formulierung zu finden, die dies klar ausdrückt.

Wo der Religionsunterricht in die Blockzeiten integriert werde, müsse das gemäss Berber aber nicht zu Mehraufwand führen. Die Schulen könnten die erste Stunde dafür reservieren. Die Kinder, die die Religionsstunde nicht besuchen, würden einfach später zur Schule kommen. (gs)

 

Kräftemessen am Seil | © S. Hofschlaeger / pixelio.de
8. April 2015 | 15:34
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