Kanzel ist Predigern vorbehalten
Schweiz

Schweizer Bischöfe bekräftigen Predigt-Verbot für Laien

Freiburg i.Ü., 3.11.15 (kath.ch) Die Schweizer Bischöfe bekräftigen das Verbot der Predigt (Homilie) für Laien. Diese ist dem Priester vorbehalten. Der Brief wurde am Dienstag, 3. November, durch die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) veröffentlicht. In einem eigenen Schreiben erklärt der Bischof von Basel, Felix Gmür, dass sich an der Praxis im Bistum Basel nichts ändert. Auch in St. Gallen bleiben die bisherigen Normen gültig. Die Schweizer Bischöfe formulierten 2005 Bedingungen, unter denen auch Pastoralassistentinnen und Pastoralassistenten predigen dürfen. Aus der Sicht des Bistums Chur bestätigt der Brief die geltende Lehre der Kirche.

Das neue Hirtenschreiben der Bischöfe mit dem Titel «Das Miteinander von Priestern, Diakonen und Laienseelsorger/-innen in der Feier der Eucharistie» wurde von den Mitgliedern der SBK an ihrer Versammlung vom 31. August bis 2. September 2015 approbiert.

Wenn der Priester geweiht wird, dann «erhält er die Möglichkeit, etwas zu tun, was ihn vollkommen übersteigt», heisst es in diesem Schreiben. Vor fünfzig Jahren waren in Seelsorge und Katechese fast ausschliesslich Priester und Ordensfrauen tätig. Heute seien es «vermehrt und überwiegend Diakone sowie Laienseelsorger/-innen». Diese Entwicklung bringe einige Schwierigkeiten mit sich. Sie träten in den verschiedenen Diözesen der Schweiz unterschiedlich zutage, «weil die Traditionen und Mentalitäten, die Ausbildungsgänge und die finanziellen Ressourcen und damit die Einsatzmöglichkeiten in den Diözesen sehr verschieden sind».

Das «neue und ämtertheologisch gesunde Miteinander von Priestern und Laien» müsse erlernt werden. Deutlich werde das vor allem dort, wo Laienseelsorger und Laienseelsorgerinn mit einer Anstellung in der Seelsorge tätig seien.

«Pfarrei-Initiative» gerügt?

Der tiefgreifende Wandel in den Pfarreien, Seelsorgeeinheiten, Pastoralräumen und kategorialen Diensten schlage sich in unterschiedlichen «Initiativen, Forderungen, Anklagen und auch Veröffentlichungen» nieder. In einem Begleitbrief zum Schreiben der SBK wird auf die «Pfarrei-Initiative» verwiesen. Diese zeige die Schwierigkeiten im Verständnis bestimmter Dinge und in der Kommunikation darüber.

Die Bischöfe stellen «da und dort» eine Vermischung der Rollen des Priesters, der Diakone und der Laienseelsorger fest, die «weder biblisch noch sakramententheologisch» zu begründen sei. Wo die spezifischen Eigenheiten der Berufungen und Berufsbilder verwässert und eingeebnet würden, verliere auch die Berufungspastoral ihren Boden. Eine Folge davon sei eine Verwirrung, die sich darin zeige, dass manche Laientheologen faktisch «klerikalisiert» und Priester «laikalisiert» würden.

Priester: Eucharistie und Predigt

Die Bischöfe erinnern daran, dass sich die Ämter der Priester, der Diakone und der Laienseelsorger voneinander unterschieden. «Der Leib hat viele Glieder, aber nicht alle Glieder leisten denselben Dienst», schreiben die Bischöfe. Und weiter: «Besonders in der Feier der Eucharistie, der immer der Priester an der Stelle Christi, dem Haupt der Kirche, vorsteht, bezeugt dieser, dass der Kirche alles von Christus zukommt.» Diese Aufgabe des Priesters «ist auch unter den veränderten Bedingungen unserer Zeit unverzichtbar». Dazu gehöre auch sein «Auftrag, in der Heiligen Messe die Homilie zu halten, da während der Eucharistiefeier der Tisch des Wortes nicht vom Tisch des Brotes getrennt werden kann».

Die Bischöfe seien sich bewusst, dass die Seelsorgenden im pfarreilichen Alltag «mit den Normen, die wir vorgeben, an Ihre Grenzen stossen, auch weil die Gläubigen oftmals Erwartungen haben, die wir nicht erfüllen können. Deshalb möchten wir Sie ermutigen, Aufgaben, die nicht an das Weihesakrament oder die besondere bischöfliche Beauftragung (Missio canonica) gebunden sind, zu delegieren», heisst es im Schreiben.

Bistum Basel: Keine Änderungen

Der Bischof von Basel, Felix Gmür, schreibt in einem Brief an die Seelsorgenden, der kath.ch vorliegt, dass es sich um ein «Konsensdokument handelt». Er lädt die Seelsorgenden ein, «den Brief unter dieser Voraussetzung und im Lichte unserer vergangenen Zusammenkünfte zu ‘Regeln und Normen’ zu lesen».

Das aktuelle Schreiben der Bischöfe gehe von einer «normalen» römisch-katholischen Ordnung aus, die sinnvoll sei und in Erinnerung gerufen werde. Im Dokument werde aber formuliert, «dass normale Ordnung und konkrete Einzelsituationen sich nicht immer decken». Der Bischof fährt fort: «In diesem Sinne ändere ich nichts an der Regelung im Bistum Basel bezüglich des Predigtdienstes, erwarte aber den verantwortungsvollen Umgang mit der kirchlichen Ordnung.»

Das Thema des Briefes sei begrenzt. Mögliche Veränderungen, zum Beispiel bei den Zulassungsbedingungen zu den Ämtern, oder die Differenzierung des Begriffs «Laie» mit oder ohne Theologiestudium, «wie wir sie im Bistum Basel kennen», seien nicht Thema. Der Brief ist gemäss Bischof Gmür ein Ausdruck des Ringens darum, «wie sich Norm und Wirklichkeit zueinander verhalten, ähnlich, wie Papst Franziskus in seiner Schlussansprache zur Familiensynode dieses Verhältnis thematisiert».

Bistum St. Gallen: Bisherige Regelung bleibt

Im Bistum St. Gallen sind die «bisherigen partikularrechtlichen Regelungen» weiterhin gültig, erklärte in einem Schreiben an die Seelsorgenden das Ordinariat St. Gallen. Insbesondere das Dokument «Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst» der Schweizer Bischöfe von Januar 2005 und die für das Bistum St. Gallen erlassenen Regelungen seien weiterhin in Geltung.

Der Kanzler des Bistums St. Gallen, Claudius Luterbacher-Maineri, erklärte, der aktuelle Hirtenbrief der Schweizer Bischöfe setze das im Dokument «Beauftragte Laien im kirchlichen Dienst» festgehaltene Partikularrecht für die Deutschschweizer Bistümer nicht ausser Kraft.

Im Schreiben aus dem Jahr 2005 heisst es: «Weil die Homilie, das heisst die Verkündigung und Erklärung der in der Eucharistiefeier vorgelesenen Schrifttexte, namentlich des Evangeliums, integrierender Bestandteil der Eucharistiefeier ist, bleibt sie grundsätzlich dem zelebrierenden Priester selbst vorbehalten oder in seiner Vertretung einem anderen Priester oder Diakon.» Das Dokument legt auch fest, dass in der Deutschschweiz entsprechend ausgebildete und vorbereitete Pastoralassistenten und Pastoralassistentinnen, welche mit bischöflicher Beauftragung (Missio canonica) im Seels0rgedienst stehen, in Absprache mit dem Pfarrer oder dem zelebrierenden Priester anstelle der Homilie ein auf den Gottesdienst abgestimmtes Predigtwort oder eine Meditation halten dürfen. Dabei soll auf angemessene Weise etwa durch einen Segen des zelebrierenden Priesters oder durch sein einleitendes Wort zum Ausdruck kommen, dass der Predigende das Wort Gottes in Vertretung des Zelebranten auslegt.

Bistum Chur: Lehre der Kirche gilt

Für das Bistum Chur ist der Brief der Bischöfe keine Überraschung. «Die Bischöfe bestätigen damit die geltende Lehre der Kirche», erklärte Bistumssprecher Giuseppe Gracia auf Anfrage.

Generalvikariat Zürich verweist auf «Situation vor Ort»

Der Generalvikar für die Kantone Zürich und Glarus, Josef Annen, hat den Hirtenbrief bisher weder vom Diözesanbischof noch von den Schweizer Bischöfen erhalten, erklärte dessen Sprecher Arnold Landtwing auf Anfrage. Über Umwege wurde er über den Inhalt des Schreibens in Kenntnis gesetzt. Gegenüber kath.ch erklärte Annen: «Das Hirtenschreiben ist ein Kompromisspapier. Die Seelsorger werden den Inhalt entsprechend ihrer pastoralen Situation vor Ort zu lesen verstehen.» (gs)

Schweizer Bischöfe auf holprigem Weg – Kommentar von Charles Martig

 

 

 

 

Kanzel ist Predigern vorbehalten | © Georges Scherrer
3. November 2015 | 12:28
Lesezeit: ca. 4 Min.
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