Andreas Ennulat
Schweiz

Reformierter Pfarrer: Gott soll aus der Präambel Ausserrhodens gestrichen werden

Gott verschwindet, aus Schöpfung wird Umwelt: Geht es nach der Verfassungskommission, bekommt Appenzell Ausserrhoden eine neue Präambel. Angestossen hat die Diskussion über die religiös geprägte Präambel ein reformierter Pfarrer mit SP-Parteibuch.

Georges Scherrer

Andreas Ennulat ist reformierter Theologe und SP-Mitglied. Der pensionierte Pfarrer gehört der Verfassungskommission von Appenzell Ausserrhoden an und findet einen Gottesbezug in der Kantonsverfassung nicht mehr zeitgemäss. Was schwebt der Verfassungskommission vor?

Bisherige Präambel des Kantons Appenzell-Ausserrhoden:

«Im Vertrauen auf Gott wollen wir, Frauen und Männer von Appenzell Ausserrhoden, die Schöpfung in ihrer Vielfalt achten. Wir wollen, über Grenzen hinweg, eine freiheitliche, friedliche und gerechte Lebensordnung mitgestalten. Im Bewusstsein, dass das Wohl der Gemeinschaft und das Wohl der Einzelnen untrennbar miteinander verbunden sind, geben wir uns folgende Verfassung.»

Vorgeschlagene neue Formulierung:

«Wir, die Stimmberechtigten von Appenzell Ausserrhoden, im Bewusstsein, dass unser Wissen und unsere Macht beschränkt sind, in der Überzeugung, dass die Menschen gegenüber der Umwelt Verantwortung haben, dass jeder einzelne Mensch ein Teil der Gesellschaft ist und dass die Gesellschaft für das Wohl der Einzelnen zu sorgen hat, im Willen, unseren Lebensraum und die Rechte aller zu schützen, beschliessen folgende Verfassung.»

Gott fällt weg und aus dem religiösen Schöpfungsbegriff wird Umwelt. Andreas Ennulat hat in der Arbeitsgruppe der Verfassungskommission die religiös konnotierte Präambel zum Thema gemacht und seinen Standpunkt verdeutlicht: «In unserer heutigen Gesellschaft kann es nicht sein, dass man religiös konnotierte Präambeln hat», sagt der reformierte Theologe zu kath.ch.

Sein Argument lautet: «Wenn sich Kirche heute als Teil der Zivilgesellschaft verstehen würde, würde sie auch die Zivilgesellschaft als das akzeptieren, was sie ist, nämlich keine religiös fundierte, sondern eine auf gemeinsamen Werten basierende, sich entwickelnde und sich wandelnde breit aufgestellte Gesellschaft.»

«Eine gewisse Transzendenz spürbar»

Darum sprach sich Ennulat gegen einen direkten Gottesbezug in der Präambel aus. Spirituell orientierte Menschen könnten sich in der von der Verfassungskommission vorgeschlagenen Formulierung wiederfinden.

Die bisherige Begrifflichkeit würde in westlichen Gesellschaften allein durch die christliche Tradition definiert, kritisiert Ennulat, «und das war eigentlich auch meine Argumentation als Theologe».

Andreas Ennulat
Andreas Ennulat

Ennulat betont: «Ich war 25 Jahre im Pfarramt und habe mit sehr vielen Menschen am Rand der Kirche zu tun gehabt. Die verstehen nicht mehr, dass sich diese Begrifflichkeit nicht gewandelt, sich geöffnet hat.» Die Verfassungskommission habe nun einen Vorschlag grossmehrheitlich verabschiedet, in der in der Präambel «eine gewisse Transzendenz spürbar» ist.

Bistum St. Gallen hält sich zurzeit zurück

Der Kanton Appenzell Ausserhoden gehört zum Bistum St. Gallen. Das Bistum diskutiere bezüglich der Verfassung zu diesem Zeitpunkt nicht aktiv mit, erklärt die Kommunikationsbeauftragte Sabine Rüthemann auf Anfrage. In einer offiziellen Vernehmlassung «würden wir uns wohl beteiligen oder äussern». Aktuell liege der Ball aber bei der vorberatenden Kommission.

Sabine Rüthemann
Sabine Rüthemann

Im Bistum hätten sich die staatskirchenrechtlichen Organisationen für die bisherige Präambel ausgesprochen. Wesentlich sei zudem, dass sich die Ausserrhoder Bevölkerung zur Verfassungsrevision äussern und eine breite Meinungsbildung stattfinden könne.

Religiös unmusikalische Menschen erreichen

Ob die Anrufung Gottes, des Allmächtigen, wie etwa in der Bundesverfassung, heute noch die Grundhaltung einer Mehrheit überzeugend zum Ausdruck bringe oder ob eine andere Form gefunden werden müsse, sei demokratisch zu entscheiden, erklärt der Generalsekretär der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) gegenüber kath.ch.

Kosch sagt, er könne mit beiden Varianten leben. Die Diskussion solle nicht konfessionalistisch enggeführt werden, fordert Kosch weiter. Vielmehr sollten die Kirchen sich so einbringen, dass auch «religiös unmusikalische Menschen die eigene Existenz übersteigendende Dimension des Lebens und Zusammenlebens im Staat anerkennen, sie in angemessener Weise zum Ausdruck bringen und ihr in ihren politischen Entscheidungen Rechnung tragen».

Als nächstes ist die Kantonsregierung am Zug – am Ende entscheidet aber das Stimmvolk.


Andreas Ennulat | © zVg
13. Oktober 2021 | 19:02
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