Reformierte Kirche gibt sich durchs Band synodale Strukturen

Bern, 25.4.18 (kath.ch) Die evangelisch-reformierte Kirche Schweiz wird künftig eine Synode haben und soll damit auch landesweit ihren kirchlichen Charakter betonen. An einer ausserordentlichen Versammlung der 26 Mitglieder des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds (SEK) diese Woche in Bern ist die Diskussion um die Verfassungsrevision auf die Zielgerade eingebogen.

Für Katholiken ist es bislang schwierig, die nationalen Strukturen der evangelisch-reformierten Kirchen in der Schweiz zu durchblicken. Den Kirchgemeinden vor Ort kommt eine sehr viel grössere Eigenständigkeit zu als den katholischen Pfarreien. Die nächsthöheren Organisationseinheiten der evangelisch-reformierten Kirche in der Schweiz sind die Kantonalkirchen.

Geistliche Führung auf allen Ebenen

Der Kirchenbund wiederum ist der Zusammenschluss dieser Landeskirchen, die je nach ihrer Grösse eine Anzahl der insgesamt 66 Abgeordneten stellen. Ihm steht ein siebenköpfiger Rat vor; Ratspräsident ist seit 2011 der Theologe Gottfried Locher, der das Amt mit starker Medienpräsenz prägt. Sowohl bei der Abgeordnetenversammlung, wie auch beim Rat und Präsidium handelt es sich aber um eigentliche kirchenpolitische Gremien.

Wie der SEK mitteilt, wurde an der ausserordentlichen Versammlung die Grundlage dafür gelegt, dass künftig die Versammlung – neu Synode – der Rat, wie auch der Ratspräsident, die Ratspräsidentin geistige Führung übernehmen. Allein schon mit dem Begriff Synode soll dem auf nationaler Ebene Ausdruck gegeben werden: «So findet auch auf nationaler Ebene Kirche statt, die kirchliche Gemeinschaft unter den 26 Mitgliedern des heutigen Kirchenbundes wird gestärkt», heisst es dazu in der SEK-Mitteilung.

Ordination keine Bedingung für Präsidium

Die Errichtung einer Synode und deren geistig-kirchliche Funktion waren bereits vor vier Jahren diskutiert worden. Dies stand denn auch nicht mehr zur Debatte. Wie das reformierte Newsportal ref.ch berichtet, führte aber der Passus «der Präsident oder die Präsidentin fördert das geistliche Leben der Evangelischen Kirche Schweiz» zu Diskussionen.

Ein Antrag aus der Versammlung wollte nicht allein dem Präsidenten oder der Präsidentin diese Aufgabe zugestehen, sondern die geistliche Führung auf den gesamten Rat ausweiten. Ein entsprechender Antrag auf Ergänzung mit der Formulierung «gemeinsam mit dem Rat» habe sich dann knapp durchgesetzt. Ebenso beschlossen die Delegierten, dass das Präsidium nicht, wie im Entwurf noch vorgesehen, Pfarrerinnen oder Pfarrern vorbehalten sein soll, sondern ausdrücklich auch Laien offenstehen.

Neue Verfassung soll 2019 in Kraft sein

Im Sommer geht die Verfassungsdiskussion in die zweite Lesung. Dort sollte das neuen Grundlagenpapier soweit bereinigt werden, dass es an einer weiteren ausserordentlichen Versammlung im Dezember verabschiedet werden kann. Die Verfassung könnte damit am 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Bereits Ende 2017 hatten sich die Delegierten auf den neuen Namen «Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz» (EKS) geeinigt. Institutionalisiert wird auch die Konferenz der reformierten Kirchenpräsidien KKP, dem Gremium aller Präsidentinnen und Präsidenten der 26 Mitgliedkirchen des SEK. (ref.ch/ms)

Berner Münster | © Regula Pfeifer
25. April 2018 | 16:33
Lesezeit: ca. 2 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!