Referendum gegen Stiefkindadoption für Homosexuelle gescheitert

Zürich, 4.10.16 (kath.ch ) Das Referendum gegen die Stiefkindadoption für Homosexuelle kommt nicht zustande. Es bestehe praktisch keine Hoffnung mehr, dass genügend Unterschriften gesammelt werden können, sagte Lisa Leisi vom Referendumskomitee am Dienstag gegenüber Schweizer Radio SRF. Die katholische Kirche unterstützte das Referendum nicht.

Die Stabskommission der Schweizer Bischöfe «Justitia et Pax» hatte in einer Stellungnahme zur Vernehmlassung der Revision des Adoptionsrechts erklärt, für sie stehe beim Adoptionsrecht das «Wohl des Kindes» im Mittelpunkt. Diese Betrachtung beinhalte, dass ein Kind ein Recht auf Eltern habe, nicht aber erwachsene Paare ein Recht auf ein Kind. Damit wäre das Recht der Paare höher gewichtet als das Wohl des Kindes.

In der Gesellschaft seien heute verschiedene Formen des Zusammenlebens Realität. Eine beachtliche Zahl von Kindern lebe in sogenannten «Regenbogenfamilien». Im Interesse des Wohls dieser Kinder sei deren erb- und zivilrechtliche Schlechterstellung nicht zu rechtfertigen.

Bischöfe nahmen nicht Stellung

Die Schweizer Bischofskommission (SBK) hatte im vergangenen Frühling über ihren Sprecher Walter Müller erklärt, dass sie zur Gesetzesrevision nicht Stellung nehme.

Die konservativ-christliche Partei Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU), die das Referendum unterstützte, setzte auf das Wohl des Kindes. Dieses könne nur «im Rahmen der traditionellen Familie mit Vater und Mutter» verwirklicht werden.

Die für das Zustandekommen des Referendums notwendigen 50’000 Unterschriften hätten bis Donnerstag gesammelt werden müssen. Man sei weit von der Zahl entfernt, sagte Lisa Leisi gegenüber SRF. In der Schweiz sei die»allgemeine Toleranz» gegenüber neuen Gemeinschaftsformen gewachsen. Leisi führte das Scheitern auch darauf zurück, dass keine der grossen Parteien das Referendum unterstützte.

Auch Homosexuelle können künftig die Kinder ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren. Der Bundesrat wird entscheiden, wann das neue Gesetz in Kraft tritt.  (gs)

4. Oktober 2016 | 11:32
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