Was Sie schon immer über Sex wissen wollten

Das Parlament der römisch-katholischen Körperschaft in Zürich hat einer Änderung der Anstellungsordnung zugestimmt. Damit darf die private Lebensführung von Seelsorgerinnen und Seelsorgern kein Grund mehr für eine Kündigung sein. Die Änderung stellt für das duale System eine Belastung dar.