Papst ändert Verfahren zur Übersetzung liturgischer Texte

Rom, 9.9.17 (kath.ch) Papst Franziskus regelt die Art und Weise neu, wie liturgische Texte der Kirche übersetzt werden. Dabei stärkt er die Rolle der örtlichen Bischofskonferenzen. Am Samstagmittag veröffentlichte der Vatikan dazu ein «Motu Proprio», einen Erlass des Papstes. Er trägt den Titel «Magnum principium» (Das wichtige Prinzip) und präzisiert vor allem Kanon 838 des Kirchenrechts zur Regelung der Liturgie der katholischen Kirche.

Dazu bestimmt das neue Dekret genauer die Rollen des Apostolischen Stuhls sowie der Bischofskonferenzen und stärkt vor allem letztere. Für die Übersetzung liturgischer Texte sind vor allem die Bischofskonferenzen zuständig und sollen diese nur noch vom Vatikan bestätigen lassen. Dieser, so ein Anliegen der Änderung, soll keine Alternativübersetzungen mehr verfassen.

Bislang konnte und hat der Vatikan stärker in die Übersetzung eingegriffen. Das geschah vor allem seit der Instruktion «Liturgiam authenticam» aus dem Jahr 2001. Diese verlangt eine nahezu wortwörtliche Übersetzung liturgischer Texte aus dem Lateinischen.

Holprige und unverständliche Gebete

In vielen Sprachbereichen hat das zu grossem Kopfzerbrechen geführt, weil die Gebete in der jeweiligen Landessprache zum Teil holprig und mitunter unverständlich klangen. Jetzt sollen beide Seiten im Dialog und in Achtung der jeweiligen Kompetenzen zusammenarbeiten. «Liturgiam autheticam» sei wertzuschätzen, so der Papsterlass, aber im Licht des jetzt geänderten Kanon 838 des Kirchenrechts zu interpretieren. Der Erlass «Magnum principium» ist auf den 3. September datiert und tritt am 1. Oktober in Kraft. (cic)

 

9. September 2017 | 15:41
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