Die katholische Kirche "Notre Dame de l'Assomption" von Neuenburg
Schweiz

Neuenburg stimmt im September über Religionsgesetz ab

Mit der Abstimmung über das Gesetz zur Anerkennung neuer Religionsgemeinschaften geht es im Kanton Neuenburg nun vorwärts. Diese soll gemäss der Staatskanzlei in Neuenburg am 26. September 2021 stattfinden.

Lange schwebte für diese Abstimmung der 13. Juni in der Luft. Dieses Datum geisterte im Kanton herum. Die betroffenen Religionsgruppen im Bereich der Freikirchen und der muslimischen Gemeinschaft wissen um das geplante Gesetz.

Vom Lichtkünstler Gerry Hofstetter beleuchtete Stiftskirche in Neuenburg zum Thema Hochaltrigkeit
Vom Lichtkünstler Gerry Hofstetter beleuchtete Stiftskirche in Neuenburg zum Thema Hochaltrigkeit

Auf Anfrage erklärte die Staatskanzlei in Neuenburg, dass das Gesetz im September dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Eine Sprecherin der kantonalen FDP erklärte gegenüber kath.ch, die Kontrolle der Unterschriften für das Referendum habe sich etwas verzögert. Daher fand die Abstimmung nicht am 13. Juni statt.

FDP und SVP ergreifen das Referendum

Notwendig wird die Abstimmung, weil die FDP und die SVP das Referendum ergriffen haben. Die Parteien seien nicht absolut gegen das neue Gesetz, sagen sie. Sie wünschten aber, dass es dem Volk zur Abstimmung vorgelegt und nicht an diesem vorbei verabschiedet werde, berichteten Medien. Die linken Parteien wollten das Gesetz durchwinken.

Blick auf Neuenburg
Blick auf Neuenburg

Wie im Kanton Genf sind auch in Neuenburg Kirche und Staat getrennt. Die katholische, die reformierte und die christkatholischen Kirche im Kanton Neuenburg sind privatrechtlich als Vereine organisiert.

Freiwilliger Beitrag

Sie haben ein Konkordat mit dem Staat, aufgrund dessen sie gemeinsam einen Staatsbeitrag erhalten, den sie untereinander aufteilen. Für die katholische Kirche sind das 400’000 bis 500’000 Franken pro Jahr.

Der Staat sendet jenen, die sich als katholisch deklarieren, und auch den Unternehmen eine Rechnung für einen freiwilligen Kirchenbeitrag zu und zieht diesen auch ein. «Jeder bestimmt aber, ob und wie viel er oder sie bezahlen will», sagt RKZ-Generalsekretär Daniel Kosch gegenüber kath.ch.

Interessierte Gruppen

Der Kanton will nun weitere Religionsgemeinschaften anerkennen. Die drei öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen haben sich von Anfang an hinter dieses Anliegen gestellt. «Denn wir sind für die Religionsfreiheit offen», sagt der scheidende Bischofsvikar für den Kanton Neuenburg, Pietro Guerini, auf Anfrage.

Der Kanton zählt aktuell gemäss eigenen Angaben weitere christliche, muslimische, buddhistische und jüdische Gemeinschaften sowie eine Bahaï-Gruppe. Das neue Gesetz käme dann diesen Gruppen zugute. (gs)


Die katholische Kirche «Notre Dame de l'Assomption» von Neuenburg | © zVg
14. Juni 2021 | 17:15
Lesezeit: ca. 1 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!