Nationalrat stimmt Vorstoss für Burkaverbot zu

Bern, 27.9.16 (kath.ch) Das Tragen von Burkas soll in der Schweiz verboten werden. Der Nationalrat hat am Dienstag einer parlamentarischen Initiative von SVP-Nationalrat Walter Wobmann äusserst knapp zugestimmt, meldete die Nachrichtenagentur SDA.

Niemand darf sein Gesicht im öffentlichen Raum und an Orten verhüllen oder verbergen, die allgemein zugänglich sind oder der Erbringung von Publikumsdienstleistungen dienen, heisst es im Text des parlamentarischen Vorstosses. Ausgenommen vom Verbot bleiben laut der Initiative von SVP-Nationalrat Walter Wobmann Sakralstätten. Im Vorstoss heisst es zudem, niemand dürfe eine Person zwingen, ihr Gesicht aufgrund ihres Geschlechts zu verhüllen.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hatte sich im Januar gegen den Vorstoss von Wobmann ausgesprochen. Die Verhüllung aus religiösen Gründen sei in der Schweiz äusserst selten anzutreffen und stelle somit kein wirkliches Problem dar, begründete sie laut SDA ihre Haltung.

Kommissionsminderheit überzeugt Nationalrat

Die Schwesterkommission des Nationalrats liess sich im Mai von dieser Argumentation überzeugen, nachdem sie zunächst im April den Vorstoss von Wobmann befürwortet hatte. Sie wies darauf hin, dass inzwischen eine Volksinitiative lanciert worden sei und damit die Frage in einer Volksabstimmung geklärt werden könne.

Nicht überzeugen lassen wollte sich indes der Nationalrat von dieser Argumentation. Er folgte am Dienstag, 27. September, einem Minderheitsantrag der Kommission und stimmte der parlamentarischen Initiative äussert knapp mit 88 zu 87 Stimmen bei zehn Enthaltungen zu, wie die SDA meldete. Nun muss sich der Ständeratt mit der Vorlage befassen.

Die Initianten der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» teilten am Dienstag mit, man biete einer parlamentarischen Gesetzeslösung mit dem Vorstoss von Wobmann explizit Hand. Gleichzeitig unterstrich sie, dass sie ihre Unterschriftensammlung ungeachtet des nationalrätlichen Entscheids fortsetzen werden. Die Sammelfrist für das Volksbegehren, das ein Verhüllungsverbot in der Verfassung verankern will, dauert bis Mitte September kommenden Jahres. Nötig sind 100’000 gültige Unterschriften. (bal)

 

27. September 2016 | 17:47
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