Nationalrat sagt Ja zur Stiefkindadoption für Homo-Paare

Bern, 31.5.16 (kath.ch) Homosexuelle sollen Kinder ihres Partners adoptieren dürfen. Das beschloss der Nationalrat am Montag, 30. Juni. Auch Konkubinatspaaren will das Parlament die Stiefkindadoption ermöglichen. Die Änderung des Adoptionsrechts ist noch nicht definitiv.

Heute ist die Stiefkindadoption Ehepaaren vorgehalten. Künftig soll sie in allen Paarbeziehungen möglich sein, unabhängig vom Zivilstand und von der sexuellen Orientierung. So will es der Nationalrat laut Medienmitteilung.

Der Stiefkindadoption für homosexuelle Paare in eingetragener Partnerschaft stimmte der Nationalrat mit 127 zu 60 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Weniger eindeutig, aber doch dafür – mit 95 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen – entschied sich der Rat für die Stiefkindadoption für Paare in faktischen Lebensgemeinschaften.

Der Nationalrat senkte zudem das Mindestalter für die Adoption von 35 auf 28 Jahre und bestimmte zudem, dass ein Paar künftig mindestens drei Jahre lang einen gemeinsamen Haushalt geführt haben muss, um ein Kind adoptieren zu können.

Die Änderung des Adoptionsrechts ist mit den Entscheiden des Nationalrats noch nicht definitiv. Nun geht die Vorlage nochmals zurück in den Ständerat. Die EDU kündigt zudem ein Referendum gegen das revidierte Adoptionsrecht an, wie der «Tages-Anzeiger» am 31. Mai schreibt. Die Chance, dass dieses zustande kommt, schätzen Experten gegenüber der Zeitung als gross ein.

Der Ständerat hatte sich am 8. März dafür entschieden, dass nicht nur Eheleute, sondern auch Personen, die in eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder im Konkubinat leben, künftig das Kind ihres Partners oder ihrer Partnerin adoptieren können.

«Justitia et Pax» geht es ums «Wohl des Kindes»

Die Stabskommission der Schweizer Bischöfe «Justitia et Pax» hatte in der Vernehmlassung zur Revision des Adoptionsrechts erklärt, für sie stehe beim Adoptionsrecht das «Wohl des Kindes» im Mittelpunkt. Deshalb sei eine erb- oder zivilrechtliche Schlechterstellung von Kindern in sogenannten «Regenbogenfamilien» aus ihrer Sicht nicht zu rechtfertigen. Bereits 2014 sprach sich die Kommission für die Stiefkindadoption aus. Nach dem Ständeratsentscheid forderte Kommissionspräsident Wolfgang Bürgstein aber «eine gewisse Zurückhaltung bei Fremdadoptionen von homosexuellen Paaren.» Einer Erleichterung der Adoption von Kindern, die nicht zum Partner gehören, steht die Kommission also eher skeptisch gegenüber.

Die Schweizerische Bischofskonferenz selber äusserte sich nicht zum Thema. Der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) zeigte sich in der Vernehmlassung erfreut über die vorgesehenen Änderungen im Adoptionsrecht. (rp)

31. Mai 2016 | 12:48
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