Verhüllte Musliminnen in Freiburg
Schweiz

Nationalrat heisst Tessiner Burkaverbot gut

Bern, 11.3.15 (kath.ch) Aus Sicht des Parlaments verstösst das Verhüllungsverbot im Kanton Tessin nicht gegen Bundesrecht. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch, 11. März, auch der Nationalrat eine entsprechende Änderung der Tessiner Kantonsverfassung gutgeheissen, meldete die Nachrichtenagentur SDA. 2013 hatte das Tessiner Stimmvolk einer Volksinitiative für ein Verhüllungsverbot zugestimmt.

Bei einem Teil der Nationalräte stiess die Verfassungsänderung dem Bericht zufolge auf Widerstand. Vertreter der Grünen sowie der SP lehnten das Verhüllungsverbot ab. Vergeblich. Der Nationalrat gewährleistete die Tessiner Verfassung mit 117 zu 65 Stimmen bei 12 Enthaltungen.

Das Tessin hat sich als erster Kanton der Schweiz für ein Burkaverbot ausgesprochen. 2013 sagte das Stimmvolk Ja zu einer entsprechenden Volksinitiative. Die neue Bestimmung der Tessiner Kantonsverfassung verbietet es, sein Gesicht im öffentlichen Raum und an allgemein zugänglichen Orten zu verhüllen. Sie richtet sich gegen religiös motivierte Gesichtsverhüllungen sowie gegen Vermummungen an Demonstrationen.

Der Bundesrat erachtet das Verbot nicht als sinnvoll. Er ist aber der Ansicht, es könne bundesrechtskonform ausgelegt werden. Deshalb hatte er dem Parlament beantragt, die kantonale Verfassungsänderung zu genehmigen. (bal)

Verhüllte Musliminnen in Freiburg | © Georges Scherrer
11. März 2015 | 17:58
Lesezeit: ca. 1 Min.
Teilen Sie diesen Artikel!