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Missbrauchskommission fordert Aufhebung des Beichtgeheimnisses

Sydney, 14.8.17 (kath.ch) Die australische Missbrauchskommission spricht sich für die Aufhebung des Beichtgeheimnisses in Fällen von Missbrauch aus. «Der Bericht empfiehlt, dass das Nichtanzeigen von sexuellem Kindesmissbrauch in Institutionen zu einem strafrechtlich relevanten Vergehen gemacht wird. Das gilt auch für Informationen, die in Beichtgesprächen erhalten wurden», erklärte die Regierungskommission zur Untersuchung des Umgangs von Institutionen mit Missbrauchsfällen am Montag.

In ihrem Bericht mit insgesamt 85 Empfehlungen zur Reform des australischen Rechtssystems räumt die Kommission ein, dass ihre Empfehlung für die Kirchen, «insbesondere für die katholische Kirche», ein Dilemma darstellt. Andererseits betont die Kommission die hohe Bedeutung des Schutzes von Kindern. «Das Recht, Religion auszuüben, muss die gesellschaftliche Pflicht einschliessen, für den Schutz aller, und insbesondere der Kinder, vor sexuellem Missbrauch zu sorgen.»

Trotz Beichte, wieder missbraucht

Hintergrund der Empfehlung, bei Fällen von Missbrauch das Beichtgeheimnis aufzuheben, waren Aussagen vor der Kommission. Aus denen ging hervor, dass Täter Missbrauch in der Beichte gestanden hatten, sich dann wieder an Kindern vergingen und erneut beichteten.

Bereits 2012 Thema

Bereits 2012 hatten sich Politiker aller Parteien in Australien für eine Aufhebung des Beichtgeheimnisses bei Fällen sexuellen Missbrauchs ausgesprochen. Darunter war auch der ehemalige konservative Premierminister und praktizierende Katholik Tony Abbott. Bei der Schlussanhörung der Regierungskommission zum Missbrauch in der katholischen Kirche im Februar dieses Jahres hatten katholische Bischöfe in ihren Aussagen deutlich gemacht, dass das Thema «Missbrauch und Beichtgeheimnis» auch in der Bischofskonferenz kontrovers diskutiert wird.

Kommission seit 2013 im Einsatz

Die Kommission war 2013 von der australischen Regierung eingesetzt worden. Neben der katholischen Kirche mussten die Anglikanische Kirche, andere christliche Konfession sowie andere Religionen vor der Kommission zu ihrem Umgang mit sexuellem Missbrauch Stellung beziehen. Darüber hinaus befasste sich die Kommission mit Missbrauch in Sportverbänden, staatlichen Krankenhäusern, in der australischen Armee und der Unterhaltungsbranche. Im Dezember dieses Jahres will die Kommission ihren Abschlussbericht veröffentlichen. (kna)

Beichtstuhl | © pixabay.com CC0
14. August 2017 | 12:19
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