Toni Brühlmann, Präsident des Fachgremiums "Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld"
Schweiz

Missbrauchsgremium will Schlupfloch für Täter stopfen

Schlieren ZH, 31.1.19 (kath.ch) Wer bei der Kirche arbeiten, ins Priesterseminar oder ein Kloster eintreten will, soll künftig einen Auszug aus dem Strafregister vorweisen müssen. Das sei eine von mehreren Präventionsmassnahmen, die das zuständige Fachgremium den Schweizer Bischöfen im Kampf gegen Missbrauch vorschlägt, sagte der Präsident des Gremiums, Toni Brühlmann, am Donnerstag auf Anfrage.

Barbara Ludwig

Künftig sollen Bewerberinnen und Bewerber für eine Stelle im kirchlichen Dienst zwingend einen Privatauszug und einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister vorlegen müssen. Diese Massnahme schlägt das Fachgremium «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» den Schweizer Bischöfen im Kampf gegen Missbrauch vor, bestätigte Brühlmann eine Meldung von Radio SRF (31. Januar).

Den Sonderprivatauszug gibt es erst seit Anfang 2015. Er gibt Auskunft über Urteile, die ein Berufs-, Tätigkeits- oder Kontakt- und Rayonverbot zum Schutz von Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen enthalten.

«Die Pflicht, einen Auszug aus dem Strafregister vorzulegen, soll auch für Männer gelten, die in ein Priesterseminar aufgenommen werden möchten, und für Personen, die einem Orden beitreten wollen», so Brühlmann gegenüber kath.ch. Der Psychotherapeut und Theologe präsidiert das Fachgremium seit dem 1. Januar 2019.

Anstellungsbehörde muss im Bild sein

Das Fachgremium hat festgelegt, welche Instanzen Einsicht in den Strafregisterauszug bekommen sollen, und zwar unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte und des Amtsgeheimnisses. Dies sei die Anstellungsbehörde, erklärte Brühlmann. Wenn es für die Anstellung eine Missio (bischöfliche Beauftragung) brauche, müsse zudem der Ortsbischof Einsicht nehmen können.

Beim Eintritt ins Priesterseminar oder in ein Kloster sei der Strafregisterauszug dem Regens beziehungsweise dem Novizenmeister oder der Novizenmeisterin vorzulegen.

Bistümer sollen Präventionskonzept erarbeiten

Laut Brühlmann hat das Fachgremium weitere Vorschläge, wie die katholische Kirche die Prävention gegen sexuelle Übergriffe verbessern kann. So soll jede Diözese ein Präventionskonzept erarbeiten und einen Präventionsbeauftragten einsetzen. «Diese Person sollte die Entwicklung des Konzepts begleiten und sicherstellen, dass es schliesslich auch umgesetzt wird», so Brühlmann.

Zudem soll die Thematik «Nähe und Distanz» schweizweit einen Platz in der Fortbildung der kirchlichen Mitarbeitenden bekommen. Auch sollen Mitarbeitende im Arbeitsalltag generell für die Problematik sexueller Übergriffe sensibilisiert werden.

Bischöfe entscheiden über Revision der Richtlinien

Die vom Fachgremium vorgeschlagenen Massnahmen sollen laut Brühlmann Eingang finden in die Richtlinien der Schweizer Bischofskonferenz und der Vereinigung der Höhern Ordensobern der Schweiz. Die Schweizer Bischöfe stimmen demnach an ihrer kommenden Vollversammlung in der letzten Februarwoche darüber ab, ob sie die Richtlinien entsprechend revidieren wollen.

Die Schweizer Bischöfe hatten bereits an ihrer letzten Versammlung Ende November intensiv über die Prävention von sexuellen Übergriffen in der Kirche debattiert. Sie kündigten an, das zuständige Fachgremium werde einen Katalog konkreter Massnahmen ausarbeiten, um die Prävention noch konsequenter und systematischer in allen Bereichen des kirchlichen Lebens zu implementieren.


Toni Brühlmann, Präsident des Fachgremiums «Sexuelle Übergriffe im kirchlichen Umfeld» | © zVg
31. Januar 2019 | 16:08
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Erste Reaktionen von kirchlicher Seite

In gewissen Gebieten der Schweiz ist das Einholen von Strafregisterauszügen bereits jetzt gängige Praxis, wie Reaktionen auf die Meldung von SRF zeigen. «Im Bistum St. Gallen werden bei Neuanstellungen seit langem Strafregisterauszüge von allen vom Bischof beauftragten Mitarbeitenden in der Seelsorge eingeholt», teilte die Kommunikationsstelle des Bistums am Donnerstag mit. Dies gelte nicht allein für Priester, sondern auch für Pastoralassistentinnen- und -assistenten und Personen, die in der Katechese und der Jugendseelsorge tätig sein wollen. Seit rund zwei Jahren verlange das Bistum St. Gallen neben dem Privatauszug auch den Sonderprivatauszug routinemässig.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland müssten im Bewerbungsverfahren auch die Strafregisterauszüge ihrer bisherigen Wohnsitzländer einreichen, heisst es in der Mitteilung weiter. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne bischöfliche Beauftragung wie Sekretärinnen, Mesmern oder Sozialarbeitern seien die Kirchgemeinden vor Ort zuständig für das Einholen von Privatauszügen und Sonderprivatauszügen.

Die Katholische Kirche im Kanton Zürich, die zum Bistum Chur gehört, twitterte am Donnerstag: «Strafregisterauszug plus Sonderprivatauszug sind für eine Anstellung in der Katholischen Kirche im Kanton Zürich schon längst Pflicht – ausnahmslos für alle, nicht nur für Priester.» (bal)