Sterbehilfe: Die Spritze fasst das Serum.
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Mehr Fälle aktiver Sterbehilfe in Belgien

Brüssel, 18.7.18 (kath.ch) Die Anzahl der Fälle aktiver Sterbehilfe in Belgien ist 2017 erneut gestiegen. Hatten 2016 noch 2028 Menschen aktive Sterbehilfe in Anspruch genommen, waren es 2017 dann 2309 Menschen, wie die Föderale Kontroll- und Evaluationskommission Sterbehilfe (FCEE) am Dienstag mitteilte.

Der Grossteil der Patienten (1747) war demnach zwischen 60 und 89 Jahren alt. Drei Minderjährige erhielten den Angaben zufolge zwischen 2016 und 2017 aktive Sterbehilfe. Sie waren 9, 11 und 17 Jahre alt.

Bei den meisten Patienten wurden demnach Krebs oder eine Kombination von «schweren und unheilbaren Krankheiten» als Grund für die aktive Sterbehilfe angegeben; in 40 Fällen psychische Leiden. Das entspricht etwa dem Niveau des Vorjahres.

Zunahme von Sterbehilfe in Pflegeheimen

Leicht angestiegen sind die Fälle, in denen ein Arzt aktive Sterbehilfe aufgrund einer vorher ausgefüllten Patientenverfügung erteilte. Auffällig ist, dass 2017 fast ein Drittel der Patientenverfügung bereits älter als 24 Monate war. Damit verdoppelte sich die Anzahl der älteren Patientenverfügung im Vergleich zum Vorjahr.

Immer öfter wurde aktive Sterbehilfe laut FCEE auch in einem Pflegeheim ausgeführt. War dies 2016 noch bei 256 Fällen der Ort der aktiven Sterbehilfe, war es 2017 bei 348 Personen der Fall.

Keine Fälle für die Staatsanwaltschaft

Laut der Kontrollkommission entsprachen alle Stellungnahmen den geltenden Regeln für aktive Sterbehilfe. Es sei daher nicht notwendig gewesen, Fälle zur weiteren Untersuchung an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.

Im März war ein belgischer Arzt aus der Kontrollkommission ausgetreten. Auslöser war ein Demenzpatient, der aktive Sterbehilfe erhielt und für den es dem Arzt zufolge keine Patientenverfügung gab. Der Patient sei auf Wunsch der Familie getötet worden.

In den Niederlanden, wo aktive Sterbehilfe ebenfalls unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, wurde 2017 zum ersten Mal ein Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben. Auch dort ging es um eine Demenzpatientin. (kna)

 

 

Sterbehilfe: Die Spritze fasst das Serum. | © pixabay
18. Juli 2018 | 13:09
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