Der Osterhase von "Lindt" geniesst Markenschutz.
Schweiz

«Lidl» darf keinen falschen Hasen anbieten: «Lindt»-Osterhase gewinnt vor Gericht

Goldene Verpackung, rote Schleife – und ein Glöckchen: Das ist das Markenzeichen des «Lindt»-Osterhasen. In der Schweiz bot «Lidl» ein ähnliches Produkt an. Dagegen wehrte sich «Lindt» vor Gericht – mit Erfolg.

Raphael Rauch

Bald sind wieder Nikoläuse und Schoggi-Weihnachtsmänner in den Supermärkten zu finden. Ostern erscheint da noch ganz weit weg. Bis zum Ostersonntag sind es noch 189 Tage, also ein gutes halbes Jahr.

Bundesgericht: «Lidl» kopiert «Lindt»

Und trotzdem war diese Woche der Osterhase Thema. Nicht irgendein Osterhase, sondern der mit dem grössten Glamour-Faktor: der Schoggihase von «Lindt», bekannt für sein goldenes Aussehen, seine rote Schleife und das Glöckchen.

Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne
Schweizerisches Bundesgericht in Lausanne

Das Bundesgericht in Lausanne veröffentlichte am Donnerstag ein Urteil. Das Gericht gab «Lindt» recht und untersagt «Lidl», einen ähnlichen Schoggi-Hasen zu verkaufen. Denn der «Lidl»-Schokoladenhase lehne sich «in Form und Ausstattung» stark an den «Lindt»- Schokoladenhasen an.

«Eine Verwechslungsgefahr besteht»

Wie der Mitteilung des Bundesgerichts zu entnehmen ist, hatte die «Lindt & Sprüngli AG» für ihren Hasen zwei dreidimensionale Formmarken eingetragen. Das Bundesgericht prüfte zuerst, ob diese Formmarken Markenschutz geniessen. Umfragen hätten bestätigt, dass sich die «Lindt»-Marken auf dem Markt durchgesetzt haben, ist der Medienmitteilung zu entnehmen. Dies sei durch Umfragen bestätigt worden.

Osterhasen warten auf Käuferinnen und Käufer.
Osterhasen warten auf Käuferinnen und Käufer.

Auch prüfte das Bundesgericht, «ob aufgrund der Ähnlichkeit der beiden Produkte eine Verwechslungsgefahr besteht». Das Bundesgericht sei zu dem Schluss gekommen, dass «eine Verwechslungsgefahr besteht, auch wenn die beiden Produkte einige Unterschiede aufweisen».

Schoggihasen müssen vernichtet werden

Konkret bedeutet das: «Lidl» muss seine Osterhasen neu designen und die alten vernichten. «Die Zerstörung ist verhältnismässig, zumal dies nicht zwingend bedeutet, dass die Schokolade als solche zu vernichten wäre», teilt das Bundesgericht mit.

«Lidl» könnte also seine falschen Hasen einschmelzen und etwa für Nikoläuse verwenden. Doch dazu wird es nicht kommen, wie «Lidl» am Sonntag kath.ch mitteilt: «Beim besagten Schokohasen handelt es sich um einen Saisonartikel, weshalb wir zurzeit in der Schweiz keine Bestände haben, die vernichtet werden müssen.»

02.10.2022, 17.00 Uhr: Wir haben den Artikel um die Reaktion von «Lidl» ergänzt.


Der Osterhase von «Lindt» geniesst Markenschutz. | © Wikimedia Commons/Wald-Burger8, CC BY-SA 4.0
2. Oktober 2022 | 12:28
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