Bundeshaus in Bern
Schweiz

Kommission sieht keinen gesetzlichen Handlungsbedarf bei Armeeseelsorge

Bern, 1.11.18 (kath.ch) Es braucht keine gesetzliche Regelung, wer in der Schweizer Armee Seelsorge leisten darf. Diese Haltung vertritt die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats. Mit 15 zu 9 Stimmen hat am Dienstag beschlossen, dem Nationalrat die Parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor zur Ablehung zu empfehlen.

Der Walliser Politiker will erreichen, dass ausschliesslich Vertreterinnen und Vertreter der Landeskirchen Seelsorgedienst in der Armee leisten dürfen. Mit der steigenden Anzahl muslimischer Armeeangehöriger könnte sich die Frage nach der Seelsorge durch einen Imam stellen. Diese Möglichkeit will Addor ausschliessen.

Recht auf Seelsorge für alle

Für die Kommissionsmehrheit besteht hier aber kein Handlungsbedarf, wie es in einer Mitteilung heisst. Dabei wird auf das Recht auf Glaubensfreiheit gemäss der Verfassung verwiesen. Zudem wird deutlich gemacht, dass Angehörige der Armee «ungeachtet ihres Glaubens ein Recht auf seelsorgerische Betreuung durch die Armeeseelsorge» hätten.

Als nächste Instanz wird der Nationalrat, voraussichtlich in der am 26. November beginnenden Wintersession, die Initiative behandeln. Im Vorfeld hatten sich jüdische Dachverbände gegen den Vorstoss ausgesprochen.  Aus Sicht der Schweizer Juden sollten auch muslimische und jüdische Armeeangehörige von Seelsorgern der eigenen Religionsgemeinschaft betreut werden können. (ms)


Bundeshaus in Bern | © Barbara Ludwig
1. November 2018 | 12:14
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