Kläger will 350’000 Euro Schmerzensgeld im “Benedikt-Verfahren”

Müssen kirchliche Vorgesetzte und am Ende auch die Institution selbst haften für das Leid und die Schäden, die Betroffene aufgrund des Missbrauchs durch einen Priester erlitten haben? Darum geht es derzeit vor mehreren Gerichten.