Kirchenrechtler: Für Benedikt XVI. gilt Unschuldsvermutung in Missbrauchsfall

Kardinal Joseph Ratzinger soll von der Vorgeschichte eines Missbrauchstäters gewusst und gegen die Meldepflicht verletzt haben. Für Kirchenrechtler Helmuth Pree ist diese Annahme «begründungsbedürftig».