Katholischer Frauenbund: «Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs stigmatisiert Frauen»

Der Schwangerschaftsabbruch soll nicht mehr im Strafgesetzbuch festgehalten sein, sondern in einem Spezialgesetz. Das fordert ein Vorstoss, der heute im Nationalrat diskutiert wird. Der Katholische Frauenbund unterstützt das Anliegen. Dies stärke das Selbstbestimmungsrecht der Frauen.

Barbara Ludwig

Heute Montag diskutiert der Nationalrat einen Vorstoss der Waadtländer Grünenpolitikerin Léonore Porchet. Porchet fordert in der parlamentarischen Initiative, dass die Bestimmungen über den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Dort sind sie seit rund 20 Jahren festgeschrieben. Stattdessen soll die Fristenregelung in einem Spezialgesetz verankert werden.

Der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) unterstützt den Vorstoss, wie er auf Anfrage von kath.ch mitteilt. Der SKF mache sich für die Entstigmatisierung und das Recht auf Selbstbestimmung stark, heisst es zur Begründung. Gleichzeitig betont der Dachverband, dass er sich für den Schutz des Lebens einsetze, aber nicht verkenne, dass soziale, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte zu einem Schwangerschaftsabbruch führen könnten.

Gesetzesänderungen aus Symbolgründen wichtig

Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hatte beantragt, der parlamentarischen Initiative nicht Folge zu leisten. Eine Mehrheit der Kommission hält nichts davon, ein funktionierendes Gesetz «aus vorwiegend symbolischen Gründen» zu ändern.

Dieser Argumentation kann der SKF nichts abgewinnen. «Gesetzesänderungen aus Symbolgründen sind wichtig, da jede Symbolik immer auch in Wechselwirkung mit der sozialen Wirklichkeit steht», schreibt die Frauenorganisation. Die Regelung im Gesetzbuch habe eine «normative Wirkung».

Kritik an Rechtfertigungszwang

«In diesem Fall untergräbt die Kriminalisierung der Abtreibung das Selbstbestimmungsrecht von Frauen, stigmatisiert Frauen, zwingt Frauen zur Rechtfertigung ihrer Notlage gegenüber Dritten und belastet das Gesundheitspersonal», kritisiert der SKF.

Jede Frau habe Anspruch auf ihr Selbstbestimmungsrecht und auf Unterstützung durch die Gesellschaft – sowohl die Frau, die trotz Notlage ein ungeplantes Kind zur Welt bringt, als auch diejenige, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehme.


Eine ungewollte Schwangerschaft stürzt Frauen in eine schwierige Situation. | © Pixabay/sasint, Pixabay License
6. März 2023 | 16:08
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