Kathedrale St. Gallen
Schweiz

Kirchenmitarbeiter in St. Gallen erhalten Rechtssicherheit

St. Gallen, 28.9.16 (kath.ch) Im Kanton St. Gallen tritt per Anfang 2017 das erste einheitliche Personalreglement für Mitarbeitende der katholischen Kirche in Kraft. Am Mittwoch werden die ersten Arbeitgeber und Teamchefs darüber informiert.

Regula Pfeifer

In den nächsten Tagen und Wochen lädt der katholische Administrationsrat St. Gallen – die Exekutive der katholischen Körperschaft des Kantons – zu Informationsveranstaltungen ein. Die Präsidentinnen und Präsidenten der Kirchgemeinden und die Teamkoordinatoren in den Pfarreien werden über das neue Personalreglement für Mitarbeitende der Katholischen Kirche informiert. Nach diesem Reglement werden ab nächstem Jahr alle kirchliche Mitarbeitende angestellt sein. Ihre Verträge werden entsprechend angepasst.

Die Arbeitgeber sollten danach ihre Mitarbeiter informieren, sagt Thomas Franck, Verwaltungsdirektor der Körperschaft und Leiter dieser Abende, auf Anfrage von kath.ch. Für den Februar 2017 organisiert er dann Veranstaltungen ausdrücklich für Arbeitnehmende im Kirchenbereich.

Im neuen Personalreglement sind nun alle arbeitsrechtlichen Fragen einheitlich über den ganzen Kanton hinweg geregelt – und zwar für alle Berufsgruppen im kirchlichen Dienst. Auch für die Angestellten des katholischen Kantonsteils des Kantons St. Gallen gelte es, so Franck. «Das garantiert Rechtsgleichheit, bestärkt die Rechtssicherheit und stärkt die Rechtsverbindlichkeit», betont der Verwalter.

Der Auslöser zum Reglement war ein Vorstoss im Katholischen Kollegium, dem Parlament der St. Galler Katholiken, erklärt Franck. Dieses beschloss vor eineinhalb Jahren mit dem Personaldekret ein einheitliches Personalrecht, woraus das Reglement mit den Ausführungsbestimmungen erarbeitet wurde. Dies übernahm eine Arbeitsgruppe, in der die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite vertreten war.

Gewerkschaften und Arbeitgeber an einem Tisch

Linus Brändle war als Präsident der Sektion kirchliche Berufe der Gewerkschaft Syna Ostschweiz aktiv daran beteiligt. Die Gewerkschaft hatte die Motion im Kollegium angestossen. Das Personaldekret sei eine gute Grundlage für die Arbeit in der Kirche, sagt er. «Es garantiert die Vergleichbarkeit in der Anstellung.» Arbeitnehmende wüssten nun klar, auf was sie sich einliessen. Einen gewissen Spielraum haben die Arbeitgeber dennoch bei der Vertragsgestaltung. Doch diese Autonomie sei mittels Dekret eingebunden in eine Gesamtverantwortlichkeit, erläutert Brändle.

Brändle gibt der Zusammenarbeit zwischen der Körperschaft, dem Bistum und der Gewerkschaft in dieser Frage gute Noten. Mal habe es einen Konsens, mal einen Kompromiss gegeben. Die Sache sei konstruktiv angegangen worden.

Bisher sehr unterschiedliche Anstellungsbedingungen

Bisher gab es im Kanton St. Gallen kein einheitliches Personalrecht für Leute im kirchlichen Dienst. Jeder Berufsverband habe seine eigenen Vertragsmuster gehabt, das bei Anstellungen empfohlen worden sei, erklärt Franck. Das habe zu sehr unterschiedlichen Anstellungsbedingungen geführt, auch innerhalb der gleichen Kirchgemeinde. «Da hatte womöglich die Pfarreisekretärin fünf Ferienwochen zugute, der Messmer aber nur vier», so Franck. Auch die Treueprämie für langjährige Mitarbeit sei unterschiedlich gehandhabt worden. «So etwas kann doch nicht sein, wenn alle denselben Arbeitgeber haben», findet Frank. Hinzu kam, dass kleinere Kirchgemeinden oft überfordert waren – etwa wenn sie eine Kündigung aussprechen mussten.

Das wird per 2017 anders: «Statt Dutzende von Regelungen und Empfehlungen haben wir nun verbindliche, öffentlich-rechtliche Anstellungsbedingungen». Einiges wurde vereinheitlicht, etwa die Ferien, die Treueprämien oder die Lohnfortzahlung bei Krankheit. Anderes wurde pro Berufsgruppe unterschiedlich festgelegt.

Die Informationsanlässe für kirchliche Arbeitgeber finden am 28. September in Uznach SG und 26. Oktober in Altstätten SG und am 3. November in Wil SG statt.

 

Kathedrale St. Gallen | © Regula Pfeifer
28. September 2016 | 13:47
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