Katholische Kirche: Entmündigte Menschen dürfen vielerorts nicht mitbestimmen
Bei bestimmten Behinderungen oder Krankheiten werden Menschen entmündigt. Der korrekte Ausdruck dafür lautet: Sie stehen unter umfassender Beistandschaft. In den meisten Kantonen haben sie nichts zu melden – auch nicht bei kirchlichen Abstimmungen.
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