Katholische Kirche: Entmündigte Menschen dürfen vielerorts nicht mitbestimmen

Bei bestimmten Behinderungen oder Krankheiten werden Menschen entmündigt. Der korrekte Ausdruck dafür lautet: Sie stehen unter umfassender Beistandschaft. In den meisten Kantonen haben sie nichts zu melden – auch nicht bei kirchlichen Abstimmungen.