Kardinal Reinhard Marx.
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Kardinal Marx verteidigt Zurückhalten eines Missbrauch-Gutachtens

Der Erzbischof von München, Kardinal Reinhard Marx (68), verteidigt die Entscheidung, ein Missbrauchsgutachten aus dem Jahr 2010 nicht zugänglich zu machen. Es liege an der Anwaltskanzlei, das Gutachten zu veröffentlichen.

Ein Gutachten zum Missbrauchskomplex aus dem Jahr 2010 sei «nicht unter Verschluss gehalten» worden, sondern nie zur Veröffentlichung bestimmt gewesen, sagte Marx am Samstag auf dem Katholikentag in Stuttgart. 

Seit 2010 gibt es ein 350-Seiten-Gutachten

Die Anwaltskanzlei, die das Gutachten erstellt habe, müsse entscheiden, ob man das Gutachten zugänglich machen könne oder nicht. Bereits im Jahr 2010 hatte das Erzbistum München ein Gutachten zum Missbrauchskomplex in Auftrag gegeben. Daraufhin hatte eine Münchner Anwaltskanzlei ein 350-Seiten-Gutachten verfasst, das allerdings nie veröffentlicht wurde. Ausser der Kanzlei ist das Erzbistum München und die Münchner Staatsanwaltschaft im Besitz des Gutachens.

Kritiker werfen Marx vor, das Gutachten gezielt unter Verschluss zu halten, weil sonst bekannt würde, dass Marx als Erzbischof 2010 keine weitreichenden Konsequenzen gezogen hat. Im Januar 2022 wurde ein neues Münchner Missbrauchsgutachten vorgestellt. Das Gutachten von 2010 ist aber weiterhin unter Verschluss.

Köln macht Gutachten transparent

Einen anderen Schritt hatte letztes Jahr das Erzbistum Köln gewählt: Ein Gutachten, das aus Gründen des Datenschutzes nicht veröffentlicht werden konnte, war vor Ort einsehbar. (rr)


Kardinal Reinhard Marx. | © KNA
28. Mai 2022 | 15:41
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