Kanton Zürich zahlt nicht für Schutz jüdischer Einrichtungen

Zürich, 20.1.17 (kath.ch) Nach dem Bund lehnt es nun auch der Kanton Zürich ab, einen finanziellen Beitrag an den Schutz jüdischer Einrichtungen zu leisten. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Anfrage abgelehnt. In Zürich betragen die Sicherheitskosten der jüdischen Gemeinschaft zum Schutz ihrer Einrichtungen über 1,5 Millionen Franken pro Jahr.

Die Kantonsräte Sonja Rueff-Frenkel (FDP), Claudio Schmid (SVP) und Thomas Forrer (Grüne) hatten im Dezember eine dringliche Anfrage eingereicht. Mit Verweis auf den Bericht des Bundes halten die drei Politiker fest: «Der Kanton ist in der Pflicht, Ressourcen und finanzielle Mittel bereit zu stellen, damit die notwendigen Schutzerfordernisse erfüllt werden können.» Sie fragen in der Folge, welche gesetzlichen Grundlagen für die Sicherstellung jüdischer Einrichtungen anwendbar seien, wie eine gesetzliche Grundlage hierfür geschaffen werden könne und wie die jüdische Gemeinschaft bei ihren Sicherheitsvorkehrungen unterstützt werden könne.

Rechtsgrundlage fehlt

Der Zürcher Regierungsrat lehnt eine finanzielle Beteiligung an den Sicherheitsvorkehrungen für jüdische Einrichtungen ab mit der Begründung, dass hierfür die Rechtsgrundlage fehle. «Die Beurteilung, welche konkreten Schutzvorkehrungen erforderlich sind, muss der zuständigen Polizeibehörde vorbehalten sein», gemeint sind damit die Polizeibehörden der jeweiligen Gemeinde. Auch für das Bereitstellen zusätzlicher finanzieller Mittel zur Unterstützung der jüdischen Gemeinschaft fehlt laut Regierungsrat die gesetzliche Grundlage.

In seiner abschlägigen Antwort verweist der Regierungsrat auf zwei Postulate, die derzeit in der Stadt Zürich (GR Nr. 2016/418 und Nr. 2016/437) zu dieser Frage hängig seien, sowie auf zwei Motionen auf Bundesebene (16.3945 und 16.4062).

Schutzpflicht des Bundes

Der Bund hatte im November in einem Bericht über die Massnahmen des Bundes gegen Antisemitismus festgehalten, dass in der jüdischen Gemeinschaft «die berechtigte Sorge um die Sicherheit von jüdischen Personen und Einrichtungen» bestehe. Der Bund habe hier eine «positive Schutzpflicht», selbst wenn dies mit erhöhtem finanziellem Aufwand verbunden sei. Für die Aufrechterhaltung dieser Sicherheit verwies er an die Kantone. Für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Sicherheitsvorkehrungen jüdischer Einrichtungen fehle die Grundlage.

Der Schweizerische Israelitische Gemeindebund zeigte sich enttäuscht über diese Haltung. Konkret gehe es um den Schutz etwa von Synagogen, Schulen oder Gemeindehäusern, vor denen staatliches Sicherheitspersonal patrouillieren könnte, wie dies in den meisten Nachbarländern der Schweiz der Fall sei, sagte Herbert Winter, Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes, im November gegenüber kath.ch. In der Schweiz existiere ein solch staatlicher Schutz kaum. «Der Bund verweist darauf, dass die Sicherheit Sache der Kantone sei. Wir fordern hingegen ein nationales Gesamtkonzept.»

Stiftung errichten

Wenn der Staat diese Sicherheit nicht gewährleiste, so erwartet der SIG zumindest einen finanziellen Beitrag an die «sehr grossen Beträge», welche die jüdische Gemeinschaft jährlich aufbringen müsse, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Allein in Zürich betrügen die Kosten für die Sicherheit jährlich über 1,5 Millionen, wie Patrick Studer, Leiter Kommunikation und Information beim SIG, gegenüber kath.ch sagte. (sys)


20. Januar 2017 | 16:16
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